GroKo-Knackpunkt Gröhe gegen Bürgerversicherung

Berlin (dpa) - Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) hat sich unmittelbar vor Beginn der Koalitionsverhandlungen vehement gegen eine von der SPD geforderte Bürgerversicherung gewandt. Zugleich signalisierte er allerdings in der Gesundheitspolitik Entgegenkommen in einigen Punkten.

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„Milliardenschwere Mehrlasten für gesetzlich Versicherte durch eine Zwangsvereinigung von gesetzlicher und privater Krankenversicherung oder einheitliche Arzthonorare lehne ich ab“, sagte Gröhe den Zeitungen der Funke Mediengruppe.

Die SPD will aus der „Zwei-Klassen-Medizin“ herauskommen. Sie beharrt auf eine Angleichung der Arzthonorare für Privat- und Kassenpatienten. „Wenn die Union will, dass wir in eine Koalition kommen, dann muss sie sich in dieser Frage bewegen“, hatte der SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach am Vortag bekräftigt. Lauterbach wird dem Vernehmen nach im Bereich Gesundheit federführend für seine Partei verhandeln.

„Da das Modell der Bürgersicherung in den Sondierungsgesprächen nicht durchsetzbar war, werden wir jetzt andere Mittel und Wege suchen, die Zwei-Klassen-Medizin aktiv zu bekämpfen“, erklärte Lauterbach. „90 Prozent der Bürger sind gesetzlich versichert. Wir vertreten bei diesen Verhandlungen also 90 Prozent der Bürger.“ Die SPD müsse in den Verhandlungen bei Gesundheit viel erreichen, „weil wir sonst nicht durch das Mitgliedervotum kommen“, sagte Lauterbach. Die SPD will nach Ende der Verhandlungen die Parteimitglieder über den Koalitionsvertrag abstimmen lassen.

Gröhe sagte weiter, dass er eine Bürgerversicherung oder einheitliche Arzthonorare ablehne, heiße aber nicht, dass alles so bleiben könne, wie es ist. „Wir wollen weitere Verbesserungen für gesetzlich Versicherte, ob es um die Versorgung im ländlichen Raum oder einen schnelleren Zugang zum medizinischen Fortschritt geht. Außerdem wollen wir die Servicestellen zur besseren Vermittlung von Arztterminen stärken. Dazu haben wir der SPD bereits in den Sondierungsgesprächen Vorschläge vorgelegt, über die wir jetzt reden sollten“, sagte Gröhe weiter.

Durch eine einheitliche Gebührenordnung, die für Ärzte ohne Einkommensverluste gestaltet werden soll, würde die private Krankenversicherung (PKV) nach Berechnungen von Branchenkennern zwischen fünf und sieben Milliarden Euro entlastet - und die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) entsprechend belastet. Dadurch käme es diesen Überlegungen zufolge zu einem Beitragssatzanstieg für gesetzlich Versicherte, der vermutlich bei 0,6 Punkten läge. Die gesetzlich Versicherten bezahlten demnach die Angleichung.