Harbartz: „Ein Smartphone haben fast alle“

Der Unionsfraktionsvize ist sicher, dass sich sonst die Identität der Antragsteller oft nicht feststellen lässt. So jedenfalls äußert er sich im Interview.

Nach Ansicht von Unionsfraktionsvize Stephan Harbarth (CDU) ist es dringend notwendig, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BaMF) auf die Handys von Asylsuchenden zugreifen kann.

Foto: Bernd von Jutrczenka

Berlin. Nach Ansicht von Unionsfraktionsvize Stephan Harbarth (CDU) ist es dringend notwendig, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BaMF) auf die Handys von Asylsuchenden zugreifen kann. Anders lasse sich die Identität der Antragsteller oft nicht feststellen, so der Innenexperte im Gespräch mit unserer Redaktion.

F: Herr Harbarth, was bringt der Blick ins Handy von Flüchtlingen für die Sicherheit?

A:
Wir haben nicht erst seit dem Terroranschlag von Berlin eine sehr ernste Sicherheitslage. Wir wollen und müssen einfach wissen, wer in unser Land kommt und sich hier aufhält. Wenn wir aus humanitären Gründen bei Asylsuchenden auf die Erfüllung der Passpflicht verzichten, müssen wir andere Mittel haben, um die Identität des Antragstellers zweifelsfrei zu überprüfen. Wir können uns nicht einfach auf Behauptungen verlassen.

F: Um welche Personengruppen geht es vor allem?

A:
Es geht um Personen, die keinen Pass oder keine vergleichbaren Ausweisdokumente besitzen. Auch wenn vielen Asylsuchenden der Pass fehlt, ein Smartphone haben fast alle. Dessen Daten können wichtige Hinweise auf das Herkunftsland geben. Ich begrüße deshalb sehr, dass wir uns mit den Ministerpräsidenten auf eine Regelung zum Auslesen der Mobiltelefone verständigen konnten. Der Schritt war überfällig und in der Sache eine alte Forderung der Union.

F: Wie wird eine solche Maßnahme ganz konkret ablaufen?

A:
Man darf sich das nicht so vorstellen, dass ein Mitarbeiter des BAMF künftig in den privaten Chats liest. Bei der Auswertung der Daten kommt eine Software zum Einsatz, die beispielsweise die Landesvorwahl der gespeicherten Kontakte auswertet. Vielleicht finden sich 95 Prozent Kontakte aus Tunesien, obwohl der Schutzsuchende behauptet, aus Syrien zu stammen. Vielleicht wurde das Mobiltelefon immer in Tunis genutzt, obwohl der Schutzsuchende sagt, aus Aleppo zu kommen. Wenn das so ist, wollen wir das schon wissen.

F: Ist das nicht auch ein erheblicher Eingriff in die Privatsphäre von Asylsuchenden?

A:
Wenn jemand in Deutschland als Flüchtling anerkannt wird, dann erhält er umfassenden Schutz. Er darf sich mindestens drei Jahre in Deutschland aufhalten und arbeiten. Er erhält alle erforderlichen Gesundheits- und auch Sozialleistungen. Ich finde, dass angesichts dieser Leistungen es nicht zu viel verlangt ist, wenn wir zweifelsfrei wissen wollen, ob jemand tatsächlich schutzbedürftig ist.

F: Neu ist das Vorhaben aber nicht.

A:
Das stimmt. Bereits heute können die Ausländerbehörden der Länder die Daten von Asylsuchenden aus Mobiltelefonen ohne Richtervorbehalt auslesen. Es macht doch keinen Sinn, dass die Ausländerbehörden diese Möglichkeit haben, aber ausgerechnet das BAMF, das durch das Asylgesetz verpflichtet ist, die Identität der Antragssteller festzustellen, bislang auf Freiwilligkeit angewiesen ist.