Hartz IV: Kein Geld für Zuwanderer
Grundsicherung für Migranten aus 17 europäischen Staaten wird gesperrt. Die Opposition übt scharfe Kritik.
Berlin. Eine Geschäftsanweisung der Bundesagentur für Arbeit an die Jobcenter sorgt für Aufregung: Danach sind die Behörden seit 23. Februar gehalten, keine Hartz-IV-Leistungen an Zuwanderer zu zahlen, die aus einem der 17 Staaten des Europäischen Fürsorgeabkommens (EFA) von 1953 kommen. Dazu zählen auch Griechenland, Portugal und Spanien. Gegen die Bestimmungen des Abkommens hatte die Bundesregierung einen „Vorbehalt“ angemeldet.
SPD und Grüne äußerten Kritik, sehen in dem Vorgang eine „einseitige Kündigung der europäischen Solidarität“. Das Arbeitsministerium wies die Kritik zurück: „Wir brauchen qualifizierte Zuwanderer als Fachkräfte, die hier arbeiten und ihren Beitrag leisten“, sagte Sprecher Jens Flosdorff. „Willkommenskultur bedeutet nicht die Einladung zur Einwanderung in die Sozialsysteme.“
Die „Frankfurter Rundschau“ berichtet, die Bundesregierung wolle angesichts steigender Arbeitslosenzahlen in südeuropäischen Ländern den Zuzug arbeitsuchender EU-Bürger nach Deutschland erschweren. Dies bestritt Flosdorff aber. Nach seinen Worten handelt es sich bei dem Vorgang um eine notwendige Rechtsangleichung. Tatsächlich hatten arbeitsuchende Zuwanderer aus den EFA-Unterzeichnerstaaten bislang Anspruch auf Grundsicherung. Österreicher und Polen aber nicht. Flosdorff: „Die Ungleichbehandlung von EU-Bürgern hätte europarechtliche Probleme gebracht.“
Laut Bundesagentur für Arbeit gab es aus den EFA-Staaten zuletzt keine ungewöhnliche Zuwanderung, schon gar keinen Zuwachs. Monatlich kämen einschließlich Familienangehöriger im Schnitt 10 000 Menschen. Red