NPD-Chef zu Recht abgewiesen
Der Bundesgerichtshof gesteht Hoteliers zu, unliebsame Gäste abzulehnen. Doch das Urteil lässt praktische Fragen offen.
Karlsruhe/Potsdam. Vielleicht wollte der Rechtsextremist Udo Voigt im „Aqua Relax Tempel“ unter künstlichem Sternenhimmel entspannen; vielleicht auch bei einer „Vierhand-Synchronmassage“ ein neues Körpergefühl erfahren oder eine „Entdeckungsreise zum Ich“ antreten. Mit derlei Annehmlichkeiten wirbt das Hotel „Esplanade Ressort & Spa“ im brandenburgischen Bad Saarow: Doch als der damalige NPD-Vorsitzende 2009 dort Urlaub machen wollte, reagierte der Wellness-Hoteldirektor eher ungemütlich: Heinz Baumeister erteilte Voigt Hausverbot. Dessen politische Gesinnung stehe zum Ziel im Widerspruch, jedem Gast nach Möglichkeit ein exzellentes Wohlfühlerlebnis zu bieten.
Der Rechtsextremist fühlte sich diskriminiert. Doch der Bundesgerichtshof hat das Hausverbot im Wesentlichen bestätigt: Jeder Hotelbetreiber darf grundsätzlich selbst entscheiden, wen er beherbergen will und wen nicht.
Im Urteil gibt es allerdings eine Einschränkung, die manchem Hotelier noch Kopfzerbrechen bereiten dürfte: Ist die Buchung erst einmal bestätigt, so ist auch das Hotel daran gebunden. Für ein Hausverbot ist es dann zu spät — es sei denn, der Gast fängt an, massiv zu stören.
Nun buchen viele Gäste inzwischen über das Internet. Laut Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) erhalten Hotels den Namen eines Gastes bei Buchungen durch Internetportale und Reiseveranstalter immer erst dann, wenn die Buchung bereits bestätigt wurde. „Wir können nicht die Leute auf politische Gesinnung überprüfen“, sagt die Sprecherin des Buchungsportals HRS, Anja Klein. „Es gibt keine schwarze Liste oder Ähnliches.“
Der brandenburgische Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) ist deshalb auch nicht ganz glücklich mit dem Urteil. „Es ist der erste Schritt in die richtige Richtung“, sagt Präsident Mario Kade. „So richtig weitergeholfen hat uns das Urteil aber noch nicht.“ Der Verband will nun im Rahmen der Initiative „Tolerantes Brandenburg“ eine Broschüre herausgeben — sie soll Wirten im Umgang mit extremismusverdächtiger Kundschaft helfen.
In Bad Saarow war am Freitag wenig von der Aufregung um das Karlsruher Urteil zu spüren. Der Scharmützelsee glitzerte im Sonnenlicht, einzelne Spaziergänger genossen die Vorboten des Frühlings. Die Gäste im „Esplanade“ hätten keine Reaktionen auf das Urteil gezeigt, sagt die Sprecherin des Hotels: „Die Gäste schauen hier weniger Fernsehen, sie interessieren sich mehr für Wellness.“