Vertragsfreiheit geht vor
Widerspricht es nicht dem Gleichbehandlungsgebot des Grundgesetzes, wenn ein Hotel einen Gast wegen dessen politischer Gesinnung zurückweist? Keineswegs. Auf Grundrechte kann man sich grundsätzlich nur im Verhältnis zum Staat berufen.
Hier geht es um eine privatrechtliche Beziehung. Da gilt Vertragsfreiheit: Der Hotelier darf selbst entscheiden, wer bei ihm übernachtet. Einen sachlichen Grund für sein Nein hat er ohnehin. Erfahren andere Gäste, wer da neben ihnen in der Sauna schwitzt, kommen sie womöglich nicht wieder. Der Schaden, der dem Hotelier droht, fällt schwerer ins Gewicht als das Ungemach für den Abgewiesenen. Zahlenmäßig halten sich solche Fälle freilich in Grenzen. Einen großflächigen Gesinnungstest sollte es nicht geben. Die Hotelbranche kann ihn auch gar nicht leisten.