Urteil in Musterverfahren Hausbesetzer müssen für Räumung durch Polizei zahlen

Mainz (dpa) - Hausbesetzer müssen nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Mainz teilweise für die Räumung durch die Polizei zahlen. Das entschied das Gericht in einem Musterverfahren zu einem Fall vor fünf Jahren.

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Geklagt hatten zwei Frauen, denen Gebührenbescheide über 395 Euro beziehungsweise 1122 Euro zugestellt worden waren. Erstgenannte muss die Hälfte, die andere zwei Drittel davon zahlen.

Die Besetzer müssten nicht für den ganzen Polizeieinsatz aufkommen, sondern nur für die Vollstreckung eines Platzverweises, sagte der Vizepräsident des Gerichts, Christof Berthold, in der Begründung der beiden Urteile. Die Urteile, die Musterverfahren für rund 50 anhängige Verfahren sind, sind noch nicht rechtskräftig.

Im August 2012 hatten sich Dutzende Studenten und linke Aktivisten in einer leerstehenden Villa in der Nähe des Mainzer Zollhafens verschanzt. Die Polizei räumte das Haus nach fast vier Wochen. Sie war mit rund 500 Kräften - darunter Spezialeinheiten - sowie einem Kran im Einsatz. Die gesamte Räumung des Hauses hatte Kosten in Höhe von 164 000 Euro verursacht.