Heikler Weg zum NPD-Verbot

Länder reichen Klage in Karlsruhe ein. Kritiker fürchten ein Scheitern.

Karlsruhe. Nach jahrelanger Diskussion haben die Länder einen neuen Antrag für ein Verbot der rechtsextremen NPD auf den Weg gebracht. Der Antrag des Bundesrates kam am Dienstag beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe per Bote an. Die Länderkammer stellt den Antrag als einziges Verfassungsorgan. Bundesregierung und Bundestag haben sich nicht angeschlossen.

In der mehr als 250 Seiten starken Antragsschrift versuchen die Autoren vor allem, Parallelen zwischen der Ideologie der NPD und den Nationalsozialisten des „Dritten Reiches“ aufzuzeigen. Hier gebe es eine „Wesensverwandtschaft“, die für sich schon ein Verbot rechtfertige.

Die Mehrheit der Länder ist sich sicher, stichhaltiges Material für ein erfolgreiches Verbotsverfahren gesammelt zu haben. „Diese Antragsschrift hat der Partei praktisch den Schleier der angeblichen Rechtsstaatlichkeit und Demokratie vom Gesicht gerissen“, sagte etwa Sachsen-Anhalts Innenminister Holger Stahlknecht (CDU). Stahlknecht hatte das neue Verfahren gegen die NPD im April 2011 initiiert. Auch aus Sicht von Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius (SPD) ist der Antrag solide. „Wir sind der Überzeugung, dass wir gutes Material zusammengetragen haben, unbelastetes Material, frei von V-Leuten, das testieren wir ja auch.“

Ein erster Anlauf für ein NPD-Verbot war 2003 gescheitert, weil der Verfassungsschutz damals auch in der Parteispitze Informanten hatte. Experten sehen den Antrag nach wie vor kritisch: Die Verbreitung verfassungswidriger Ideen allein reiche für ein Verbot nicht aus, sagte etwa Ex-Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier. Es müsse auch eine aktive, aggressiv-kämpferische Haltung dazukommen.

Auch Hessens Innenminister Boris Rhein (CDU) zeigte sich skeptisch: „Wir sehen ein großes Risiko beim Gang nach Karlsruhe.“ Papier und Rhein verweisen auch auf den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg, der für ein Parteiverbot noch höhere Hürden errichtet hat. Die NPD kann gegen ein Verbot in Straßburg klagen.