Pro und Contra: Ist der Antrag auf ein Verbot der NPD richtig?
Pro von Peter Kurz
Ja, Gedankengut, das Menschen wegen ihrer Herkunft degradiert, ist nicht tolerierbar.
Ein Parteiverbot kann keine braunen Gedanken aus der Welt schaffen. Aber es signalisiert, dass die Gesellschaft sich distanziert von Bestrebungen, Ausländer und Migranten zu Menschen zweiter Klasse zu degradieren.
Der Verbotsantrag enthält Zitate führender NPD-Leute, die einem die Haare zu Berge stehen lassen. Dumpfe Parolen wurden doch längst in die Tat umgesetzt — das zeigt der NSU-Prozess um Morde an Menschen, die allein wegen ihrer Herkunft zu Opfern wurden. Der Staat hat eine Schutzpflicht.
Und der wird er nicht gerecht, wenn er es hinnimmt, dass die NPD halt irgendwie dazugehört — vertreten in Landtagen oder Stadträten. Das signalisiert doch: Was da propagiert wird, passt noch irgendwie in den Rahmen unserer Ordnung. Und wird gar im Rahmen der Parteienfinanzierung unterstützt — 2012 immerhin mit rund 1,5 Millionen Euro. Nein, Toleranz ist fehl am Platz. Ein holländisches Sprichwort sagt: Duldsamkeit gegen die Wölfe ist Unrecht gegen die Schafe.
Nein, die Erfolgsaussichten sind zu gering. Eine echte Gefahr stellt die braune Truppe nicht dar.
268 Seiten ist der Verbotsantrag dick, 268 Seiten Hoffnung, dass diesmal gelingen möge, was 2003 durch Blauäugigkeit und allerlei Schlampereien daneben gegangen ist. Bloß sind die Erfolgsaussichten diesmal auch nicht besser.
Man kann der NPD zwar Verfassungsfeindlichkeit und eine antidemokratische Ideologie unterstellen, ob Gedanken und dümmliche Parolen allein für ein Verbot der Partei ausreichen, ist allerdings fraglich. Klar ist: Das Zeug zum Umsturz hat die dahinsiechende und nahezu bankrotte Ein-Prozent-Truppe keinesfalls. Schlau genug, öffentlich auf plumpe Agitation gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu verzichten, sind die braunen Kameraden auch.
Zudem ist höchst zweifelhaft, ob das Material der Länder für den Verbotsantrag tatsächlich so wasserdicht ist, wie die Innenminister behaupten. Skepsis ist angebracht: Seit den Ermittlungen zum NSU ist klar, dass der Einsatz von V-Leuten in der rechten Szene, wenn überhaupt, eigenen Gesetzen folgt.