Höchststrafe für Attentäter vom Frankfurter Flughafen

Frankfurt/Main (dpa) - Der islamistisch radikalisierte Todesschütze vom Frankfurter Flughafen muss wegen seines tödlichen Anschlags auf US-Soldaten lebenslang in Haft. Das Oberlandesgericht Frankfurt verurteilte den 22-jährigen Arid Uka wegen zweifachen Mordes und dreifachen Mordversuchs.

Die Richter stellten zudem die besondere Schwere der Schuld fest. Das schließt eine Haftentlassung nach 15 Jahren aus.

„Wir haben es hier tatsächlich mit dem ersten islamistisch motivierten Terroranschlag auf deutschem Boden zu tun“, sagte der Vorsitzende Richter Thomas Sagebiel in seiner Urteilsbegründung. Arid Uka nahm das Urteil mit verschränkten Armen und äußerlich regungslos auf - so hatte er auch fast den gesamten Prozess verfolgt.

Der Attentäter hatte am 2. März 2011 am Flughafen zwei unbewaffnete Soldaten aus nächster Nähe erschossen und zwei andere lebensgefährlich verletzt. Nur eine Ladehemmung seiner Pistole stoppte Uka - er hatte schon einem fünften Soldaten ins Gesicht gezielt. Dieser blieb unverletzt und half dabei, den Attentäter festzunehmen. Dieser hatte nicht als Mitglied einer Terrorgruppe gehandelt, sondern sich über das Internet radikalisiert.

Mit der Feststellung der besonderen Schwere der Schuld folgten die Richter dem Antrag der Bundesanwaltschaft. Die Verteidigung kündigte Revision an. Sie hält Uka nicht für einen dschihadistischen Terroristen, sondern für einen Amokläufer.

In seiner Urteilsbegründung betonte Sagebiel, Uka habe zwar „hasserfüllt, aber wohl überlegt“ gehandelt. „Er war durchaus in der Lage, das Unrecht seines Handelns zu erkennen.“ Er sei voll schuldfähig gewesen und habe die Merkmale der Heimtücke und der niedrigen Beweggründe erfüllt. Er habe die ihm völlig unbekannten Soldaten, die mit einem Bus auf dem Weg über die US-Luftwaffenbasis Ramstein nach Afghanistan waren, zu Objekten seines Hasses gemacht. „Diese Haltung ist sittlich auf der tiefsten Stufe“, erklärte der Richter.

„Der Angeklagte wusste, dass die Soldaten nicht bewaffnet waren und nicht mit einem Angriff rechneten“, sagte Sagebiel. Die Schuld wiege wegen der Vielzahl der Opfer und der besonders einschneidenden Folgen für die Familien besonders schwer. Außerdem habe Uka noch mehr Soldaten töten wollen.

Seit 2010 habe Uka zunehmend radikalere Ansichten vertreten und etwa die Tötung von US-Soldaten, Selbstmordattentate und den sogenannten Märtyrertod befürwortet. Bei seinem Anschlag habe er mit seinem Tod gerechnet und sich selbst als potenziellen Märtyrer gesehen. Zu Ukas Gunsten wertete das Gericht, dass er ein „von Einsicht geprägtes Geständnis abgelegt“ habe, gerade erst voll strafmündig war und wegen seiner „unausgereiften Persönlichkeit in besonderer Weise für die manipulative dschihadistische Propaganda anfällig“ war.

Sagebiel drückte den Hinterbliebenen der Opfer sein „tiefstes Mitgefühl aus“. Er würdigte die Aufgaben der ISAF in Afghanistan. „Die Soldaten verdienen - auch wenn man politisch anderer Meinung sein sollte - für ihren persönlichen Einsatz und Mut unseren höchsten Respekt.“ Sie anzugreifen, sei „feige und hinterhältig“ und füge dem Ansehen der Bundesrepublik und ihrer Freundschaft zu den USA größten Schaden zu. Er hoffe, dass die Verurteilung den Angehörigen „einen gewissen Trost spendet und sie keinen Groll gegen Deutschland und die Menschen hier hegen“.

Diese Worte des Vorsitzenden Richters empfand der Bruder eines der getöteten Soldaten als „tröstlich“. Er hege keine schlechten Gedanken gegen Deutschland. Das Urteil habe eine große Last von seinen Schulten genommen. Er sei extra gekommen, um dem Täter ins Gesicht zu sehen, sagte er nach dem Richterspruch.