Hundt im dpa-Interview: „Mindestlohn trifft die Schwächsten“
Berlin (dpa) - Der scheidende Arbeitgeberpräsident Dieter Hundt hat vor gravierenden Nachteilen eines gesetzlichen Mindestlohns gewarnt.
„Ein einheitlicher gesetzlicher Mindestlohn trifft vor allem die Schwächsten auf dem Arbeitsmarkt: Langzeitarbeitslose, gering Qualifizierte und junge Menschen, die keine Ausbildung haben“, sagte Hundt.
Dies zeige die deutlich höhere Jugend- und Langzeitarbeitslosigkeit in allen europäischen Ländern mit gesetzlichem Mindestlohn. Die SPD verteidigte ihre Kernforderung nach einem gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro. Dies zählt zu den Hauptstreitpunkten in den Koalitionsverhandlungen mit der Union.
SPD-Generalsekretärin Andrea Nahles hielt Hundt Schwarzmalerei vor: „Ein gesetzlicher Mindestlohn ist nicht nur sozial gerecht, sondern eben auch ökonomisch sinnvoll.“ Eine Einführung würde Geringverdienern helfen, die derzeit in vielen Fällen deutlich unter 8,50 Euro verdienten. „Er stellt aber darüber hinaus auch Gerechtigkeit zwischen den redlichen Unternehmern her, die bereits heute gute Löhne für gute Arbeit zahlen, und denen, die sich dieser Forderung nach wie vor verweigern“, sagte Nahles am Samstag.
Hundt verwies darauf, dass es derzeit 41 laufende Tarifverträge mit DGB-Gewerkschaften mit unteren Tariflöhnen unter 8,50 Euro gebe. „Die Tarifparteien haben gute Gründe, in bestimmten Fällen solche Einstiegslöhne zu vereinbaren.“ Dies gebe Berufsanfängern, Langzeitarbeitslosen und gering Qualifizierten Chancen auf Einstieg in Arbeit. „Ich hielte es für unverantwortlich, wenn der Gesetzgeber diese Tarifverträge mit einem Federstrich außer Kraft setzt.“
Der Präsident des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK), Eric Schweitzer, kritisierte, bei den Koalitionsverhandlungen gebe es „eine Schlagseite hin zu sozialen Wohltaten“. Es werde „zu wenig über Marktwirtschaft gesprochen“. Ein flächendeckender Mindestlohn von 8,50 Euro in Ostdeutschland werde „sehr viele Jobs kosten“ und am Ende „vor allem die treffen, die am schwächsten sind“, sagte Schweitzer dem „Tagesspiegel“ (Samstag). Auch das angestrebte Rückkehrrecht von Teilzeitkräften auf einen Vollzeitjob gehe „an der Lebenswirklichkeit im Mittelstand vorbei“.
Hundt sprach sich zudem dafür aus, Hinzuverdienste von Hartz-IV- Empfängern bis zu 200 Euro voll auf die staatliche Unterstützung anzurechnen. „Um Vollzeitstellen attraktiver zu machen, müssen die Hinzuverdienstregeln vom Kopf auf die Füße gestellt werden.“ Hierfür sollten Einkommen aus vollzeitnaher Beschäftigung stärker als bisher freigestellt werden, Bruttoeinkommen bis zu 200 Euro monatlich im Gegenzug dafür „voll auf das Arbeitslosengeld II angerechnet werden“. Die derzeitige Regelung setze den falschen Anreiz, sich im Hartz-IV- Bezug mit dem Hinzuverdienst aus geringfügiger Beschäftigung einzurichten.
Hundt legt am 18. November nach 17 Jahren als Präsident der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) sein Amt nieder. Designierter Nachfolger ist der Bremerhavener Unternehmer Ingo Kramer (60).