IG Metall will Rente mit 63 in Karlsruhe prüfen lassen
München (dpa) - Die Regelungen für die Rente mit 63 werden zum Fall für die deutschen Sozialgerichte. Die Gewerkschaften bereiten nach Informationen der „Süddeutschen Zeitung“ bereits Musterverfahren vor.
Die IG Metall wolle die „willkürliche Ungleichbehandlung“ vom Bundesverfassungsgericht überprüfen lassen, berichtet das Blatt. Dabei gehe es um die Frage, wann Zeiten der Arbeitslosigkeit bei den erforderlichen 45 Beitragsjahren anzurechnen seien.
Die abschlagfreie Rente ab 63 erhält, wer 45 Beitragsjahre in der Rentenversicherung nachweisen kann. Dabei werden auch Zeiten anerkannt, in denen Arbeitslosengeld I bezogen wurde. Bei den letzten zwei Jahren vor dem jeweiligen Rentenbeginn werden Zeiten der Arbeitslosigkeit aber nicht angerechnet, um Frühverrentungen mit 61 zu vermeiden.
Ist ein Versicherter dabei in den entscheidenden zwei Jahren durch eine Insolvenz oder vollständige Geschäftsaufgabe seines Arbeitgebers unfreiwillig arbeitslos geworden, wird diese Phase bei den 45 Jahren jedoch berücksichtigt. Nach betriebsbedingten Kündigungen gilt dies allerdings nicht, um missbräuchliche Absprachen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern zu verhindern.
Nach den Arbeitsanweisungen der Deutsche Rentenversicherung sei von einer vollständigen Geschäftsaufgabe aber nur auszugehen, „wenn der Arbeitgeber seine gesamte Betriebstätigkeit auf Dauer eingestellt hat“, berichtet die Zeitung. Stelle er nur einen Betriebsteil, eine Filiale oder einen Standort ein oder lege Betriebe zusammen, sei dies nicht ausreichend.
„Die Regelung ist mit dem Grundgesetz unvereinbar, da nicht eindeutig zwischen unfreiwilliger und missbräuchlicher Arbeitslosigkeit unterschieden werden kann“, sagte Markus Kurth, rentenpolitischer Sprecher der Grünen im Bundestag, dem Blatt.