Im Überblick: Was sich zum 1. Juli ändert

Berlin (dpa) - Zum Monatswechsel gelten seit Sonntag für die Bürger mehrere gesetzliche Änderungen. Das betrifft Rentner, Autofahrer, aber auch das Telefonieren mit dem Handy im EU-Ausland.

- RENTE: Für die gut 20 Millionen Rentner in Deutschland steigen die Altersbezüge: im Osten um 2,26 Prozent, im Westen um 2,18 Prozent. Das ist eine mehr als doppelt so hohe Anhebung wie vor Jahresfrist. Damals gab es in Ost und West einheitlich 0,99 Prozent mehr. 2010 mussten sich die Ruheständler mit einer Nullrunde zufriedengeben.

- PKW-HAUPTUNTERSUCHUNG: Für Autofahrer wird es teurer, wenn sie mehr als zwei Monate nach dem vorgegebenen Datum mit ihrem Wagen zur Hauptuntersuchung kommen. Fällig wird dann ein 20-Prozent-Aufschlag auf die Gebühr, die bei Pkw ohne Mehrwertsteuer zwischen 27,80 und 43,50 Euro betragen darf. Das bedeutet einen Aufschlag von netto 5,56 bis 8,70 Euro. Im Gegenzug gilt die neue Plakette aber volle zwei Jahre vom Tag der Untersuchung an und wird nicht mehr wie bisher auf den abgelaufenen Termin zurückdatiert.

- WECHSELKENNZEICHEN: Für Autobesitzer gibt es künftig ein Wechselkennzeichen, das für zwei Wagen nutzbar ist. Dies soll für Zweitwagen günstigere Versicherungskonditionen bringen. Dabei wird ein Kennzeichen für zwei Autos zugelassen, darf jedoch zur selben Zeit nur an einem der beiden Fahrzeuge geführt werden. Konkret besteht das Nummernschild aus zwei Teilen: einem kleineren Nebenkennzeichen, das am jeweiligen Auto bleibt, sowie den beiden Hauptkennzeichen vorne und hinten, die abwechselnd am einen oder anderen Auto angebracht werden.

- TELEKOMMUNIKATION: Ein Telefonat mit dem Handy im EU-Ausland darf nicht mehr als 35 Cent pro Minute kosten, eine SMS nicht mehr als 11 Cent - und ein „Kostenairbag“ soll zu hohe Internet-Surfgebühren abfedern. Das sieht die neue Roaming-Verordnung der Europäischen Union vor, die Handy-Nutzer besser vor bösen Kosten-Überraschungen etwa nach der Rückkehr aus dem Urlaub schützen soll.

- ENERGIEBERATUNG: Um Bürgern energetische Gebäudesanierung schmackhaft zu machen, gibt es mehr Geld für Energieberatung. Die Vor-Ort-Beratung in einem Ein- bis Zweifamilienhaus wird laut Bundeswirtschaftsministerium mit einem Zuschuss von bis zu 400 Euro gefördert, bei Wohngebäuden ab drei Wohneinheiten sind es maximal 500 Euro. Zusätzlich gibt es für eine Beratung zur Stromeinsparung 50 Euro, für eine thermographische Untersuchung bis zu 100 Euro dazu. Gefördert werden Beratungen in Häusern, für die der Bauantrag vor 1995 gestellt worden ist. Anträge sind vor Beginn der Beratungen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zu stellen.

- WAFFENREGISTER: Genehmigungspflichtige Waffen, die bislang bei 600 einzelnen Behörden erfasst sind, werden in einem zentralen Waffenregister gespeichert. Informationen sind damit schnell abrufbar, etwa, wer Besitzer einer Waffe ist und wo sie gekauft wurde. Der Weg einer Waffe kann dann über den aktuellen Besitzer, eventuelle Vorbesitzer bis hin zum Hersteller oder Importeur zurückverfolgt werden.