Sozialverband VdK: Pflegereform „völlig unzureichend“
Berlin (dpa) - Der Sozialverband VdK hält die am Freitag vom Bundestag beschlossene Pflegereform für „völlig unzureichend“. Es werde zwar etwas mehr Geld für Menschen mit Demenz-Erkrankungen geben, sagte VdK-Präsidentin Ulrike Mascher den „Ruhr Nachrichten“ (Samstag):
„Doch für Beträge zwischen 4,00 Euro und 7,50 Euro pro Tag können sich Pflegende keine nennenswerte Entlastung leisten.“
Die Pflegereform tritt am 1. Januar 2013 in Kraft. Altersverwirrte, die nicht in eine Pflegestufe eingruppiert sind, können dann erstmals Pflegegeld von 120 Euro oder Sachleistungen von bis zu 225 Euro bekommen. Der Beitragssatz steigt von 1,95 auf 2,05 Prozent. Eingeführt wird auch eine staatliche Förderung privater Pflegezusatzversicherungen. Pro Monat werden die Policen mit fünf Euro bezuschusst.
Der Verband der privaten Krankenkassen begrüßte die Förderung. Damit bestehe nun die Chance, aus einer Teilkasko-Absicherung des Pflegefalls eine Vollkasko-Absicherung zu machen, sagte der Verbandsvorsitzende Reinhold Schulte den „Westfälischen Nachrichten“ (Samstag). Für einen monatlichen Mindestbeitrag von 15 Euro werde die Pflegeversicherung zum Beispiel ein monatliches Pflegetagegeld in Höhe von 600 Euro in der Pflegestufe 3 auszahlen.
Mascher wies darauf hin, dass allein die Kosten für Aufenthalt und Verpflegung im Heim mehr als 1000 Euro im Monat betrügen. „Das muss von der eigenen Rente bestritten werden oder von der Sozialhilfe, wobei die Kinder in Regress genommen werden können. Mit 15 Euro pro Monat - zehn Euro, die man selbst einzahlen muss, um fünf Euro staatliche Zuschüsse zu erhalten - kommt man da nicht weit“, sagte die VdK-Präsidentin. Geringverdiener könnten sich diese Absicherung nicht leisten. Wer gut verdiene, werde die staatliche Förderung mitnehmen.