Job-Affäre bringt die CSU in Not
Der bayrische Landtag will sich noch im Mai ein strengeres Gesetz geben. Nordrhein-Westfalen hat bereits eines.
München/Düsseldorf. Aufräumen in der Job-Affäre: Bayerns Landtagspräsidentin Barbara Stamm (CSU) hat die Namen von 79 Abgeordneten veröffentlicht, die nach dem Jahr 2000 Ehepartner, Eltern oder Kinder als Mitarbeiter beschäftigt hatten. Von den 79 sind 57 CSU-Abgeordnete, 21 von der SPD und eine von den Grünen. Die CSU ist aber die einzige Partei, von der 17 Abgeordnete noch in dieser Legislaturperiode die 13 Jahre alte Ausnahmeregel nutzten.
CSU-Chef Horst Seehofer empfahl den in der Kritik stehenden Kabinettsmitgliedern das Beispiel von Ludwig Spaenle. Der Kultusminister hatte angekündigt, 34 000 Euro zurückzahlen zu wollen. Dabei handle es sich um das Gehalt, das er seiner Frau seit seiner Ernennung zum Minister im Jahr 2008 zahlte.
In Bayern ist es Abgeordneten seit 2000 verboten, Angehörige ersten Grades auf Steuerzahlerkosten zu beschäftigen. Stamm verwies darauf, dass die Übergangsregelung für Altfälle rechtens sei, räumte aber ein, dass „eine so lange Übergangsregelung nicht mehr vermittelbar“ sei. Der bayrische SPD-Spitzenkandidat Christian Ude forderte den Rücktritt von fünf CSU-Kabinettsmitgliedern, weil sie ihre Ehefrauen als Bürohilfen angestellt hatten.
In NRW seien keine Fälle bekannt, bei denen Abgeordnete Verwandte beschäftigen, sagte Landtagssprecher Hans Zinnkann unserer Zeitung. Verboten sei dies seit 1995. Altfälle wie in Bayern gebe es nicht. „2005 wurde das Abgeordnetengesetz in diesem Punkt noch einmal präzisiert.“ Verwandte ersten und zweiten Grades dürfen nicht beschäftigt werden.
Bei der nächsten Landtagssitzung in Bayern (16. Mai) ist laut Stamm geplant, ein ähnlich strenges Gesetz zu verabschieden. Zurzeit ist es noch ohne Genehmigung erlaubt, Geschwister zu beschäftigen.