Justizministerin will Verhaltensregeln für V-Leute
Berlin (dpa) - Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hat eine klare gesetzliche Regelung für die Anwerbung und den Einsatz von V-Leuten des Verfassungsschutzes gefordert.
„Es ist unerträglich, dass sie in einer rechtlichen Grauzone operieren“, sagte sie der „Welt am Sonntag“. „Wenn es schon V-Leute gibt, muss klar sein, was sie dürfen und was nicht.“ Es könne nicht sein, dass V-Leute Straftaten begehen. „Es kann auch nicht sein, dass Informanten staatliche Mittel zur Stabilisierung der NPD einsetzen“, sagte die stellvertretende FDP-Vorsitzende.
Sie stellte den Einsatz staatlicher Informanten in der rechtsextremistischen Szene grundsätzlich infrage: „Ich habe meine Zweifel, was den Mehrwert angeht. Das bestehende V-Mann-System jedenfalls kann keine Zukunft haben“, sagte Leutheusser-Schnarrenberger.
Vor einem neuen NPD-Verbotsverfahren müsse man die V-Leute „ohne Wenn und Aber aus den Führungsebenen der Partei abziehen - und zwar auf Bundes- und auf Landesebene“, verlangte die Ministerin, die vor einem „Schnellschuss“ warnte.
Im Ringen um eine Verbunddatei für Rechtsextremisten stellte sie eine rasche Einigung mit Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) in Aussicht. „Eine gemeinsame Datei von Polizei und Verfassungsschutz muss strengen rechtsstaatlichen Anforderungen genügen. Wir sind dabei auf einem guten Weg“, sagte sie. „Ich denke, dass die Zentraldatei zügig vom Kabinett beschlossen werden kann.“