Gesetzentwurf Justizministerium will unverheirateten Paaren Stiefkindadoption ermöglichen

Berlin · Das Bundesjustizministerium will es unverheirateten Menschen ermöglichen, Kinder ihres Partners zu adoptieren. Der Passus zu den verheirateten Betroffenen könnte für Koalitionsstreit sorgen.

Die Karlsruher Richter hatten im März entschieden, dass der generelle Ausschluss unverheirateter Paare von der Stiefkindadoption verfassungswidrig ist.

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Der Gesetzentwurf zur Stiefkindadoption in nicht-ehelichen Familien befinde sich in der Ressortabstimmung, sagte ein Ministeriumssprecher am Freitag der Nachrichtenagentur AFP. Er bestätigte damit einen Bericht des "Spiegel". Hintergrund des Vorhabens ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts.

Die Karlsruher Richter hatten im März entschieden, dass der generelle Ausschluss unverheirateter Paare von der Stiefkindadoption verfassungswidrig ist. Die Adoption der Kinder des Partners müsse auch in einer stabilen nicht-ehelichen Beziehung möglich sein. Zur Begründung verwiesen die Karlsruher Richter auf das Kindeswohl. Sie setzten eine Frist für die Neuregelung bis Ende März 2020.

Nach bisherigem Recht ist die Stiefkindadoption Ehepaaren vorbehalten. Der Gesetzentwurf des Justizministeriums, welcher der Nachrichtenagentur AFP vorliegt, sieht nun vor, diese auch Menschen zu ermöglichen, "die in einer verfestigten Lebensgemeinschaft in einem gemeinsamen Haushalt leben".

Als "verfestigte Lebensgemeinschaft" wird ein Paar definiert, das "seit mindestens zwei Jahren eheähnlich" oder "als Eltern eines gemeinschaftlichen Kindes mit diesem zusammenlebt".

Die Stiefkindadoption soll dem Entwurf zufolge auch möglich sein, wenn der adoptierende Partner mit jemand anderem verheiratet ist. Die Ehefrau oder der Ehemann muss dann allerdings zustimmen. Notfalls kann eine Entscheidung des Familiengerichts die Zustimmung ersetzen.

Der Passus zu den verheirateten Betroffenen könnte für Koalitionsstreit sorgen. "Diese Regelung ist weder geboten noch hilfreich", sagte Vize-Unionsfraktionschef Thorsten Frei (CDU) dem "Spiegel". "Sie ist auch nicht nötig, um die Vorgaben des Verfassungsgerichts umzusetzen."

(AFP)