Kabinett beschließt Tabakwerbeverbot
Berlin (dpa) - Zigarettenwerbung auf Plakaten und im Kino soll von Juli 2020 an verboten werden. Einen entsprechenden Gesetzentwurf von Ernährungsminister Christian Schmidt will das Bundeskabinett heute in Berlin beschließen.
Das Tabakwerbeverbot soll nach früheren Berichten auch E-Zigaretten einschließen und sich auf Außenflächen wie Plakatwände oder Litfaßsäulen erstrecken.
An Fachgeschäften sowie in Verkaufsstellen wie Trinkhallen oder Tankstellen wird Tabakwerbung weiter erlaubt sein. In Kinos soll das Werbeverbot bei allen Filmen gelten, die für Zuschauer unter 18 Jahren freigegeben sind. Das ist der überwiegende Teil der Filme.
Tabakindustrie und Werbewirtschaft kritisieren die Gesetzespläne und hoffen auf Korrekturen im weiteren Gesetzgebungsverfahren. „Das Werbeverbot wäre ein Präzedenzfall“, sagte der Hauptgeschäftsführer des Verbandes der deutschen Rauchtabakindustrie, Michael von Foerster. Es sei zu befürchten, dass weitere Verbotsmaßnahmen für „gesellschaftlich unerwünschtes Verhalten und gesundheitlich riskante Produkte“ folgen.
„Heute geht es gegen Sexismus und Tabak, morgen gegen Alkohol, Zucker, Lebensmittelfette, Extremsportarten und Individualverkehr“, sagte von Foerster. „Politiker dürfen aber nicht zu Tugendwächtern werden.“
Ähnlich äußerte sich der Zentralverband der Werbewirtschaft. „Die Umsetzung der Gesetzespläne wäre eine Zäsur, sagte Hauptgeschäftsführer Manfred Parteina. „Erstmals soll in Deutschland die Marktkommunikation für ein legal hergestelltes und legal vertriebenes Produkt vollständig ausgeschaltet werden.“ Damit wäre eine Grundregel freier Märkte außer Kraft gesetzt.
Einen Rückgang der Raucherquote durch die künftig eingeschränkte Werbung erwartet die Werbewirtschaft nicht. Die Zahl der jugendlichen Raucher habe sich in Deutschland in den vergangenen zehn Jahren halbiert. Diese Entwicklung habe sich bei gleichbleibenden Werbeinvestitionen vollzogen. „Ein Werbeverbot wird keinen Raucher zum Nichtraucher machen und auch nicht dazu führen, dass jemand mit dem Rauchen erst gar nicht beginnt“, sagt Parteina.
Erst kürzlich wurde per Gesetz die Umsetzung der 2014 ausgehandelten EU-Richtlinie für Tabakprodukte in Deutschland beschlossen. Danach müssen ab Mai dieses Jahres künftig zwei Drittel der Vorder- und Rückseite von Zigaretten- und Drehtabakverpackungen für kombinierte Warnbilder und aufklärende Texte reserviert sein - weit mehr als bisher schon. Die geplante Ausweitung des Werbeverbots wird in in einem separaten Gesetz geregelt.