Kabinett billigt höhere Hartz-IV-Regelsätze
Berlin (dpa) - Das Bundeskabinett hat die geplante Erhöhung der Hartz-IV-Sätze um 2,3 Prozent gebilligt. Nach der Verordnung des Bundesarbeitsministeriums steigt der Regelsatz für Alleinstehende Anfang kommenden Jahres von 382 auf monatlich 391 Euro.
Leben zwei Erwachsene in einer Bedarfsgemeinschaft, so erhalten sie jeweils 353 Euro, acht Euro mehr als bisher. Für Kinder gibt es einen vom Alter abhängigen Zuschlag zwischen 5 und 7 Euro. Die jährliche Anpassung ist gesetzlich vorgeschrieben. Die Erhöhung der Hartz-IV-Sätze für die rund 6,1 Millionen Leistungsempfänger liegt über der Preissteigerungsrate von zuletzt 1,5 Prozent. Der Bundesrat muss der Verordnung noch zustimmen.
Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hat die vorgesehene Erhöhung der Hartz-IV-Sätze um durchschnittlich 2,3 Prozent als zu niedrig krisitiert. Die Bezieher von Hartz IV blieben leider „weiter abgehängt“, monierte DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach.
„Diese Regelsätze decken nach wie vor nicht den tatsächlichen Bedarf und das Fördern kommt weiterhin viel zu kurz.“ Der DGB fordere eine transparente Regelsatzfindung durch eine unabhängige Kommission und eine bessere Behandlung von Langzeitarbeitslosen, damit sie schneller in den Arbeitsmarkt zurückfinden.
Kritik kam auch vom Paritätischen Wohlfahrtsverband. Es handele sich weiter um einen „kümmerlichen Armutssatz“, sagte der Hauptgeschäftsführer des Verbands, Ulrich Schneider, der „Berliner Zeitung“. Nötig sei ein Satz von mindestens 437 Euro plus Zahlung einmaliger Leistungen.