Karlsruhe fordert mehr Geld für Asylbewerber
Seit 1993 wurden die Leistungen für Asylbewerber nicht erhöht - sie liegen deutlich unter Hartz IV. Das verstößt gegen die Menschenwürde, entschied das Bundesverfassungsgericht. Landkreise und Kommunen rechnen mit zusätzlichen Belastungen.
Karlsruhe (dpa) - Asylbewerber müssen mehr Geld bekommen. Die seit 1993 unveränderten Leistungen verstoßen gegen das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum. Das hat das Bundesverfassungsgericht in einem am Mittwoch verkündeten Urteil entschieden. Die Richter ordneten eine Übergangsregelung an: Flüchtlinge und andere Menschen ohne dauerhaftes Aufenthaltsrecht müssen demnach in etwa so viel Geld bekommen wie Empfänger von Hartz IV oder Sozialhilfe. Betroffen sind rund 130 000 Menschen. Die Bundesregierung kündigte eine rasche Neuregelung an. (Az. 1 BvL 10/10 und 2/11)
Die derzeitige Höhe der Geldleistungen sei „evident unzureichend“, sagte der Vorsitzende des Ersten Senats, Ferdinand Kirchhof. Während der Regelsatz für einen Hartz-IV-Empfänger 374 Euro beträgt, sind es für Flüchtlinge nur 224 Euro. Schon die Hartz-IV-Sätze gelten als Existenzminimum. Nach der ab sofort geltenden Übergangsregelung kann ein allein lebender, erwachsener Asylbewerber künftig mit 336 Euro pro Monat rechnen. Für Jugendliche zwischen 15 und 18 Jahren sind es künftig 260 statt 200 Euro. Das Urteil hat keine Auswirkungen auf den Umfang von Sachleistungen, die in einigen Ländern gewährt werden.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales erklärte, die Bundesregierung werde „unverzüglich eine verfassungskonforme, das heißt ableitbare, transparente und realitätsgerechte Neuregelung erarbeiten“. Eine Arbeitsgruppe von Bund und Ländern sei bereits dabei, Eckpunkte zu formulieren.
Die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung, Maria Böhmer, lobte die Entscheidung. „Jeder Mensch in Deutschland hat unabhängig von seinem Rechtsstatus einen Anspruch auf ein menschenwürdiges Existenzminimum“, sagte sie. „Der seit 1993 unveränderte Regelsatz reichte dafür schon lange nicht mehr aus.“ Auch von SPD, Grünen und Linken kam Zustimmung.
Der Deutsche Landkreistag rechnet mit Mehrkosten von bis zu 130 Millionen Euro pro Jahr. Davon müssten Landkreise und Städte 60 Prozent tragen. Auch der Deutsche Städtetag erwartet einen deutlichen Kostenanstieg für die Kommunen. Wie hoch die Belastungen in den einzelnen Kommunen ausfielen, sei wegen unterschiedlicher Regelungen in den Bundesländern nicht bezifferbar.
Der CSU-Innenpolitiker Hans-Peter Uhl forderte schnellere Abschiebungen. „Wir werden wohl angesichts dieser zusätzlichen Zahllasten dafür sorgen müssen, dass vorzeitiger oder frühzeitiger wieder ausgewiesen wird oder zur Not auch abgeschoben wird“, sagte Uhl dem Sender N 24.
Ursprünglich galt das Asylbewerberleistungsgesetz nur für Flüchtlinge während des Asylverfahrens. Die Regelung wurde aber auf andere Menschen ohne dauerhaftes Aufenthaltsrecht ausgeweitet - nach Angaben des Statistischen Bundesamtes waren es zum Jahresende 2010 insgesamt 130 300 Menschen.
Viele der Betroffenen leben schon seit längerer Zeit in Deutschland - nach Angaben des Gerichts zum überwiegenden Teil bereits länger als sechs Jahre. So auch die Kläger in den beiden Verfahren, die dem Bundesverfassungsgericht vorlagen: Einer von ihnen, ein Kurde, war 2003 aus dem Irak geflohen. Er wird seither in Deutschland geduldet. Die Klägerin des zweiten Verfahrens, ein elfjähriges Mädchen, wurde sogar in Deutschland geboren. Ihre Mutter war aus Nigeria geflohen. Inzwischen hat das Kind die deutsche Staatsangehörigkeit.
Das Verfassungsgericht betonte, die Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums stehe deutschen und ausländischen Staatsangehörigen gleichermaßen zu. Es sichere nicht nur das körperliche Überleben, sondern auch die Pflege zwischenmenschlicher Beziehungen und „ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben“.
Maßgeblich seien die Verhältnisse in Deutschland. Das zu einem menschenwürdigen Leben Notwendige dürfe nicht „unter Hinweis auf das Existenzniveau des Herkunftslandes“ niedriger bemessen werden, so die Richter. „Migrationspolitische Erwägungen, die Leistungen an Asylbewerber und Flüchtlinge niedrig zu halten, um Anreize für Wanderungsbewegungen durch ein im internationalen Vergleich eventuell hohes Leistungsniveau zu vermeiden, können von vornherein kein Absenken des Leistungsstandards unter das physische und soziokulturelle Existenzminimum rechtfertigen.“
„Das Gericht bereitet einem schreienden Unrecht ein Ende“, kommentierte der Geschäftsführer von Pro Asyl, Günter Burkhardt. „Es hat deutlich formuliert, dass die Menschenwürde nicht relativiert werden darf, weil man Flüchtlinge abschrecken will.“