Seehofers Kampf ums Geld
Freistaat Bayern klagt gegen den Länderfinanzausgleich. Entscheidung fällt wohl erst 2014. NRW fordert komplette Prüfung.
München/Berlin. Bayern, mit Abstand größter Zahler, will den Länderfinanzausgleich vor dem Bundesverfassungsgericht zu Fall bringen. Ungeachtet massiver Kritik von Opposition und Nehmerländern beschloss das schwarz-gelbe Kabinett am Dienstag, bis Ende des Jahres gegen die milliardenschwere Umverteilung zu klagen. Grund: Der Freistaat hält das System für ungerecht. Mit einer Entscheidung der Karlsruher Richter rechnet Regierungschef Horst Seehofer (CSU) frühestens für 2014 — also nach der Landtagswahl. Bayern musste zuletzt knapp vier Milliarden Euro im Jahr abgeben.
„Wir sind bereit zur Solidarität, aber der Umfang der Solidarität muss gerecht gestaltet werden“, sagte Seehofer. „Es geht um die Wahrung bayrischer Interessen, es geht um den Schutz bayrischer Steuergelder.“
Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat derweil gelassen auf die angekündigte Klage Bayerns gegen den Länderfinanzausgleich reagiert. Im gesamten Solidarsystem der Länder gehöre Nordrhein-Westfalen zu den Geberländern, betonte Finanz- Staatssekretär Rüdiger Messal. Wenn das Solidarsystem auf den Tisch komme, „müssen alle Teile überprüft werden“. Ministerpräsidentin Hannelore Kraft (SPD) hatte bereits im Februar mit solchen Konsequenzen gedroht.
Durch den Ausgleich der Umsatzsteuer-Einnahmen habe NRW 2011 mehr als zwei Milliarden Euro an andere Länder gezahlt. Beim engeren Länderfinanzausgleich gehörte NRW 2011 mit 223,5 Millionen Euro allerdings zu dem Empfängern — wie drei Mal seit 2008.
Bayern fordert eine grundlegende Reform des gesamten Systems — mit mehr Leistungsanreizen für ärmere Länder und einer finanziellen Belastungsobergrenze für die Geber. Zudem verlangt der Freistaat, dass Privilegien für Stadtstaaten überprüft werden.
SPD-Bundestagsfraktionschef Frank-Walter Steinmeier warf Seehofer eine „Attacke gegen die föderale Solidarität“ vor. Es handele sich dabei um ein Vorwahlkampf-Manöver. dpa