Sie genüge nicht den Anforderungen, befanden die Karlsruher Richter am Freitag. Zur Sache selbst äußerten sie sich nicht.
Dem Amtsgericht liegen die Adoptionsverfahren eines homosexuellen Paares vor, das in eingetragener Lebenspartnerschaft lebt. Das Paar will seine zwei volljährigen ehemaligen Pflegekinder adoptieren. Weitere Verfahren zum Verbot der gemeinschaftlichen Adoption eingetragener Lebenspartner sind derzeit nicht beim Verfassungsgericht anhängig.