Kassenarzt-Vereinigung droht wegen Affären Zwangsverwaltung
Berlin (dpa) - Der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) droht ab kommender Woche wegen einer Affäre um Pensionszahlungen und Immobiliengeschäfte Zwangsverwaltung durch die Bundesregierung.
Eine entsprechende Frist laufe bis zur nächsten Sitzung der KBV-Vertreterversammlung, dem Parlament der Vereinigung, sagte eine Sprecherin von Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) am Mittwoch in Berlin. Die Sitzung findet am Montag in Hamburg statt. Die KBV vertritt die 165 000 Kassenärzte.
In einem Brief hatte das Ministerium die KBV unwidersprochenen Berichten zufolge zu einem deutlichen Vorgehen gegen ihren früheren Vorsitzenden Andreas Köhler aufgefordert. Demnach müsste die Vertreterversammlung den Weg frei machen, um als rechtswidrig kritisierte Zahlungen an Köhler zurückzufordern. Zudem geht es um Ruhestandszahlungen an weitere frühere Beschäftigte. Laut „Frankfurter Allgemeiner Zeitung“ geht es dabei um Millionenbeträge. Das Gröhe-Ressort beanstandet zudem die Finanzierung von KBV-Immobilien in Berlin, die ebenfalls rechtswidrig sein soll.
Andernfalls will das Ministerium einen Beauftragten der Regierung einsetzen, um die KBV-Geschäfte zu übernehmen. „Ziel ist es, Rechtsverletzungen zu beheben“, sagte die Sprecherin. KBV-Chef Andreas Gassen zeigte sich zuversichtlich, dass die nötigen Beschlüsse getroffen werden, „so dass ich keine wirkliche Sorge habe, dass der Staatskommissar in die KBV kommt.“
Allerdings gilt als unsicher, ob es in der Vertreterversammlung eine Mehrheit für harte Schritte gegen den ehemaligen Vorsitzenden gibt. Erschwert wird die Klärung der seit Monaten schwelenden Affäre durch Zerstrittenheit im KBV-Vorstand, wie es hieß.
Ein KBV-Sprecher sagte, die angesprochenen Punkte würden am Montag in einem nichtöffentlichen Teil der Vertreterversammlung behandelt. Die rund 60 Delegierten kämen bereits am Sonntag zu einem Vorabtreffen zusammen.
Der Präsident des Berufsverbandes Deutscher Internisten, Hans-Friedrich Spies, sagte der „Ärzte Zeitung“, er habe Zweifel, ob die Körperschaft in der Lage sei, ihre Verhältnisse zu ordnen. Ein Staatskommissar könne eine „formale Stabilisierung“ herbeiführen.