Kein Durchbruch in Erbschaftsteuer-Verhandlungen in Sicht
Berlin (dpa) - In den Verhandlungen zwischen Bund und Ländern über die vom Verfassungsgericht geforderte Erbschaftsteuerreform zeichnet sich keine rasche Einigung ab. Vor neuen Gesprächen von Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) mit seinen Länderkollegen wurden die Erwartungen gedämpft.
Der Vorsitzende der Finanzministerkonferenz, Hessens Ressortchef Thomas Schäfer (CDU), rechnet mit keiner abschließenden Einigung auf die künftigen Verschonungsregeln für Firmenerben. Er hoffe aber auf erste Eckpunkte: „Insofern glaube ich, dass wir mindestens noch eine weitere Zusammenkunft brauchen“, sagte Schäfer der Deutschen Presse-Agentur.
Die bisherigen Pläne Schäubles für schärfere Vorgaben zur Begünstigung von Firmenerben stoßen in der Wirtschaft auf massive Kritik. Widerstand kommt aber auch von CDU und CSU. Die Reform ist nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts nötig.
Aus Sicht Karlsruhes darf der Staat zwar Firmenerben gegenüber anderen Erben begünstigen, wenn sie das Unternehmen eine Zeit lang fortführen und Arbeitsplätze erhalten. Die Richter fordern aber, dass bei größeren Unternehmen Firmenerben nur dann verschont werden dürfen, wenn sie in einer Bedürfnisprüfung nachweisen, dass sie die Steuer nicht verkraften. Die Reform muss bis Juni 2016 stehen.
Die Debatte stehe unter dem Eindruck wiederholter Niederlagen des Gesetzgebers zur Erbschaftsteuer in Karlsruhe, sagte Schäfer. „Alle sind klug beraten, zu den Grenzen, die das Verfassungsgericht aufgezeigt hat, einen gewissen Sicherheitsabstand einzuhalten.“ Der Bund agiere aber ein bisschen übervorsichtig und laufe Gefahr, dass zu viele Firmen belastet werden.
Schäuble plant die „Bedürfnisprüfung“ ab einer Freigrenze von 20 Millionen Euro je Erbfall. Dabei soll privates Vermögen bis zur Hälfte herangezogen werden. Die Wirtschaft fordert eine höhere Obergrenze und ist gegen eine Einbeziehung von Privatvermögen.
Auch soll es eine Bagatellgrenze von einer Million Euro für kleine Unternehmen geben, die den Erhalt der Arbeitsplätze nicht nachweisen müssen. Bayern und andere Länder wollen diese Grenze für Kleinstfirmen bei drei bis zehn Beschäftigten ziehen. Hessen schlägt vor, Unternehmen bis drei Mitarbeiter auszunehmen und für Firmen von vier bis 20 Mitarbeitern erleichterte Regeln zu schaffen.
Der nordrhein-westfälische Finanzminister Norbert Walter-Borjans (SPD) betonte, es gebe „den glasklaren Auftrag des Bundesverfassungsgerichts an die Politik, die nahezu vollständige Freistellung von Unternehmenserbschaften jeder Größe von der Erbschaftsteuer zu korrigieren und in ein akzeptables Verhältnis zur Besteuerung großer Privatvermögen zu setzen“. Klar sei, dass die Erbschaftsteuer Arbeitsplätze, Bestand und Entwicklungsmöglichkeiten der Familienunternehmen nicht gefährden dürfe, so Walter-Borjans.
Klar sei aber auch, dass nicht jeder Euro Erbschaftsteuer für jedes Unternehmen existenzbedrohend sei, wie Vertreter der Großerben das gern darstellten. Die Vorschläge nehmen laut Walter-Borjans auch künftig die betriebsnotwendige Vermögenssubstanz von der Besteuerung aus. Es gehe lediglich darum, welche kleineren Unternehmen freigestellt werden, ab wann Unternehmen eine Gefährdung durch die Steuer belegen müssen und welche Vermögensteile zu besteuern sind.