Kein Kompromiss bei Wahlrechtsänderung in Sicht

Berlin (dpa) - Bei der vom Bundesverfassungsgericht eingeforderten Reform des Wahlrechts ist eine parteiübergreifende Lösung nicht in Sicht.

Die Union will nach einem „Spiegel“-Bericht zwar einen neuen Versuch starten, mit dem Koalitionspartner FDP einen Kompromiss zu finden, ist aber nicht zu substanziellen Zugeständnissen an SPD und Grüne bereit. „Notfalls machen wir es alleine“, sagte ein ranghohes Fraktionsmitglied dem Nachrichtenmagazin.

Die Union besteht darauf, das System der sogenannten Überhangmandate zu erhalten. Danach kann eine Partei im Parlament mehr Sitze erhalten, als ihr nach dem Zweitstimmenergebnis zusteht. Von dieser Regelung hatte zuletzt vor allem die Union profitiert.

Das Bundesverfassungsgericht hatte 2008 das negative Stimmgewicht im Wahlrecht für verfassungswidrig erklärt. Künftig muss demnach verhindert werden, dass eine Partei bei Bundestagswahlen mehr Mandate dadurch bekommt, dass sie in bestimmten Ländern weniger Zweitstimmen erhält. Die Frist für die Neuregelung läuft am 30. Juni ab. Bislang haben aber noch nicht einmal Union und FDP eine gemeinsame Position gefunden.

SPD und Grüne wollen die Überhangmandate weitgehend abschaffen. „Sollten Union und FDP eine Lösung vorlegen, die die Wirkung der Überhangmandate nicht beseitigt, werden wir dagegen vor dem Bundesverfassungsgericht klagen“, kündigte der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Thomas Oppermann, im „Spiegel“ an.

Der FDP-Bundestagsabgeordnete Stefan Ruppert hielt der SPD vor, sie habe der Koalition keinen Vorschlag gemacht, der den Vorgaben des Verfassungsgerichts Rechnung trage. „Wir haben einen praktikablen Vorschlag zur Wahlrechtsreform unterbreitet: eine Kombination aus der Trennung der Wahlgebiete mit Berücksichtigung der Wahlbeteiligung und zunächst einer Erhöhung der Zweitstimmenmandate, im zweiten Schritt dann einer Absenkung der Erststimmenmandate“, sagte der FDP- Berichterstatter im Bundestags-Innenausschuss der Nachrichtenagentur dpa. „Alle wissen um die Schwierigkeit, dass jede Änderung bei weitgehendem Erhalt des bisherigen Systems mit seinem negativen Stimmgewicht an anderer Stelle ebenso verfassungsrechtliche Fragen aufwirft.“

Die Grünen forderten die Koalition auf, unverzüglich an den Verhandlungstisch mit der Opposition zurückzukehren. „Noch vor der Sommerpause muss eine Einigung auf ein verfassungskonformes Wahlrecht, das das negative Stimmgewicht und Verzerrungen des Wahlergebnisses durch Überhangmandate beseitigt, erreicht werden“, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen- Bundestagsfraktion, Volker Beck, am Sonntag. „Das Wahlrecht ist das in Gesetz gegossene Demokratieprinzip. Wer hier bummelt, schludert oder trickst, gefährdet eine Grundlage der Demokratie und schürt Politikverdrossenheit.“