Keine Klagewelle wegen fehlender Kita-Plätze
Berlin (dpa) - Auch ein halbes Jahr nach Einführung des Rechtsanspruchs auf einen Kita-Platz für Kleinkinder hält sich die Zahl der Klagen in Grenzen.
Wie eine Länderumfrage der Nachrichtenagentur dpa ergab, zogen Eltern bislang nur vereinzelt vor Gericht - so sind beispielsweise in Nordrhein-Westfalen fünf Verfahren offen, in Niedersachsen zwei. Vielen Ländern, darunter Rheinland-Pfalz oder den Stadtstaaten Berlin, Bremen und Hamburg, sind gar keine Klagen bekannt.
Seit dem 1. August 2013 haben Eltern einen Rechtsanspruch auf einen öffentlich geförderten Betreuungsplatz für ihre ein- und zweijährigen Kinder. Aufgrund des hohen Bedarfs in manchen Städten und Kreisen war mit zahlreichen Klagen gerechnet worden.
Die zuständigen Ministerien in den Bundesländern sind grundsätzlich zufrieden mit dem Ausbau. Nur in manchen Gegenden müsse noch nachgesteuert werden, heißt es. So sieht beispielsweise das bayerische Familienministerium in Ballungsgebieten noch vereinzelt „Nachholbedarf“.
Ebenfalls zum 1. August 2013 wurde - vor allem auf Betreiben der CSU - das Betreuungsgeld für Eltern eingeführt, die ihre Kinder daheim betreuen. Es beträgt zunächst pro Kind 100 Euro monatlich, ab 1. August 2014 gibt es dann 150 Euro. Das Geld wird nur für Kinder bezahlt, die seit dem 1. August 2012 geboren wurden.
Das Betreuungsgeld wurde nach Angaben der Ministerien in einigen Ländern schon mehrere zehntausend Mal beantragt. So gingen im bevölkerungsreichsten Bundesland NRW bis Ende 2013 etwa 30 000 Anträge ein. In Baden-Württemberg waren es mehr als 26 000.
Im Osten nutzen dagegen nur wenige Familien das Angebot. Dort existieren ähnliche Rechtsansprüche in einigen Ländern - zum Beispiel Sachsen-Anhalt - schon seit Jahren.
Den Bund hat die familienpolitische Leistung nach einem Bericht der „Bild“-Zeitung bislang weniger Geld gekostet als geplant. 2013 habe der Bund dafür 16,9 Millionen Euro ausgegeben, schreibt die Zeitung unter Berufung auf Angaben des Bundesfamilienministeriums. Im Haushalt 2013 waren 55 Millionen Euro für das Betreuungsgeld eingeplant. Im Haushaltsplan 2014 wird das Betreuungsgeld mit 515 Millionen veranschlagt, in den Folgejahren wird mit rund 1,1 Milliarden Euro gerechnet.