Keine Zigarettenwerbung vor Schulen
Im Streit um das Tabakwerbeverbot bringt die Union einen Kompromiss ins Gespräch.
Berlin. Die Zeit drängt, denn das Ende der Legislaturperiode naht. Bislang haben Teile der Union ein umfassendes Tabakwerbeverbot in Deutschland blockiert. Nach Informationen unserer Zeitung wollen CDU und CSU nun aber das strittige Thema der Außenwerbung mit einem Kompromiss abräumen: So soll vor Schulen und Jugendzentren nicht mehr fürs Qualmen geworben werden dürfen. Ansonsten schon. Die SPD zeigt sich überrascht.
Eigentlich könnte alles längst in trockenen Tüchern sein. Der Gesetzentwurf des für den gesundheitlichen Verbraucherschutz zuständigen Ernährungsministers Christian Schmidt (CSU) liegt seit einem Jahr im Bundestag. Zuvor hatte das Bundeskabinett grünes Licht gegeben, damit aus Jugendschutzgründen Zigarettenwerbung auf Plakaten und im Kino generell in Deutschland verboten wird. Das Verbot ab 2020 soll auch E-Zigaretten einschließen.
Soweit so, so gut. Innerhalb der Koalition waren Schmidts Pläne mit der SPD sowie Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) und der Drogenbeauftragten der Bundesregierung, Marlene Mortler (CSU), eng abgestimmt gewesen. Sie alle wollten Kinder und Jugendliche vor „dem vermittelten positiven Image des Rauchens“ durch Werbung schützen. Doch dann grätschten die Wirtschaftspolitiker der Union und Fraktionschef Volker Kauder (CDU) mit einem Nein zum Verbot der Außenwerbung dazwischen. Sie sorgen sich um die Folgen für die Werbewirtschaft und die Tabakbranche. Seitdem liegt der Gesetzentwurf auf Eis.
Doch wie es scheint, kommt auf den letzten Metern etwas Bewegung in die Sache. Um ihren Minister nicht länger im Regen stehen zu lassen und wegen der anhaltenden Kritik von Gesundheitspolitikern, soll nach internen Unionsberatungen den Befürwortern des Verbots und auch der SPD offenbar ein Kompromissvorschlag unterbreitet werden. Unserer Redaktion liegt der Entwurf einer Änderung des geplanten Gesetzes vor. Demnach ist zumindest ein Verbot der Außenwerbung vor Schulen und Jungendzentren vorgesehen. In welchem Umkreis, lässt die Union offen. Schon jetzt gibt es eine Selbstverpflichtung der Wirtschaft, auf Werbung vor solchen Einrichtungen zu verzichten. Das Verbot soll allerdings nicht an „Gebäudeaußenflächen von Geschäftsräumen des Fachhandels“ gelten. Darüber hinaus schlagen die Fachpolitiker der Union vor, dass die Außenwerbung dann weitergeführt werden darf, wenn die Verträge darüber vor dem 20. Mai 2017 abgeschlossen worden sind. Begründung: „Städte, Kommunen und kommunale Verkehrsbetriebe sind von den Einschränkungen der Tabakaußenwerbung besonders betroffen.“ Sie hätten mit der Branche „langfristige Werbenutzungsverträge abgeschlossen“.
Aus Kreisen des Ernährungsministeriums wurde bestätigt, dass es derzeit „Bemühungen mit dem Ziel eines Kompromisses gibt“. Bei der SPD zeigte man sich hingegen überrascht über den nicht abgestimmten Vorstoß. Ein „Außenwerbeverbot nur in Ausnahmefällen“ wird man dort wohl nicht mittragen. Die Wahrscheinlichkeit ist damit groß, dass die Hängepartie beim Tabakwerbeverbot weitergeht.