Koalition entschärft Gesetzespläne für Hartz-IV-Bezieher

Berlin (dpa) - Kurz vor der abschließenden Beratung im Bundestag hat die Koalition ihre Pläne für Hartz-IV-Bezieher an mehreren Stellen entschärft. Das geht aus einem 24-seitigen Entwurf hervor, der der Deutschen Presse-Agentur in Berlin vorliegt.

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Gestrichen oder geändert wurden Regelungen, die aus Sicht von Kritikern zu Verschlechterungen für Alleinerziehende und Ältere geführt hätten. Die Gesetzespläne für Rechtsvereinfachungen bei Hartz IV sollen an diesem Donnerstag im Bundestag beschlossen werden.

In dem neuen Entwurf fehlen sämtliche Passagen zu Hartz IV für Kinder von getrennten Eltern. Hier war vorgesehen gewesen, dass die Jobcenter fragen, bei welchem Elternteil das Kinder tageweise ist, und entsprechend die Leistungen berechnen. Gedacht war das als Vereinfachung, weil der jeweilige Aufenthalt des Kindes bisher oft kompliziert ermittelt wird. Doch in der Praxis erheben viele Jobcenter wechselnde Aufenthalte bisher gar nicht. Die Neuregelung hätte für viele Alleinerziehende eine Verschlechterung gebracht, hatten zahlreiche Sozialverbände gewarnt.

Neu aufgenommen wurde eine Klarstellung zur Zwangsverrentung von älteren Hartz-IV-Beziehern. Es soll nun doch keine Sanktionen geben, wenn Betroffene keine Unterlagen vorlegen, die für die zwangsweise Frühverrentung nötig sind. Hintergrund ist, dass jährlich Tausende Hartz-IV-Empfänger aufgefordert werden, vorzeitig mit 63 in Rente zu gehen, obwohl sie dabei Abschläge hinnehmen müssen.

Kommen Hartz-IV-Bezieher in bestimmten Fällen der Pflicht zur Vorlage von Unterlagen nicht nach, sollen die Jobcenter ihnen Leistungen entziehen, bis sie diesen Pflichten nachkommen. Neu ist hierbei nun die Feststellung: „Diese Regelung gilt nicht bei der Beantragung von vorgezogenen Altersrenten.“

Auch an anderen Stellen soll der Gesetzentwurf geändert werden - etwa hinsichtlich Ein-Euro-Jobs wie der Sauberhaltung von Parks. Hartz-IV-Beziehern dürfen solche Arbeitsgelegenheiten bisher binnen fünf Jahren nicht länger als 24 Monate zugewiesen werden. Künftig soll die Förderdauer für weitere 12 Monate verlängert werden können. „Hiervon sollen vorrangig ältere Personen und Leistungsberechtigte mit minderjährigen Kindern profitieren“, heißt es im Entwurf.

Die gesamten Gesetzespläne für verschiedene Neuregelungen bei Hartz IV waren in einer Bundestagsanhörung bei Experten auf Lob, aber auch auf reichlich Kritik gestoßen. Das Ziel des Gesetzesvorhabens ist es, Jobcenter von Bürokratie zu entlasten und ihnen mehr Zeit zur Vermittlung von Arbeitslosen zu geben.

Per Änderungsantrag wollten Union und SPD diese Gesetzespläne im parlamentarischen Verfahren noch erweitern. Neu ist nun ein nach Protesten korrigierter Entwurf dieses Änderungsantrags. Die wesentlichen Inhalte der Korrektur waren schon in den vergangenen Tagen bekannt geworden. Am Montag wurde die entsprechende Formulierungshilfe des Bundessozialministeriums für den korrigierten Änderungsantrag an die Abgeordneten verschickt. Es wird erwartet, dass dies nun so beschlossen wird.