Kohl will Millionen - Gericht muss entscheiden
Köln (dpa) - Das Kölner Landgericht verhandelt von heute an über eine Millionenklage von Altkanzler Helmut Kohl (85) gegen seinen ehemaligen Ghostwriter Heribert Schwan. Kohl verlangt fünf Millionen Euro Schmerzensgeld von Schwan, dessen Co-Autor Tilman Jens und dem Heyne-Verlag.
Er wendet sich damit gegen die Veröffentlichung von in seinen Augen vertraulichen Zitaten in dem Bestseller „Vermächtnis: Die Kohl-Protokolle“.
Die Zitate stammen aus langen Gesprächen, die Kohl vor vielen Jahren mit Schwan geführt hatte, damit dieser anschließend als Ghostwriter seine Memoiren verfassen konnte. Bevor der vierte und letzte Band der Memoiren erscheinen konnte, zerstritten sich Kohl und Schwan. Der Kölner Journalist veröffentlichte daraufhin eigenmächtig ein Buch mit pikanten Äußerungen Kohls aus ihren Gesprächen.
Kohl klagte gegen das Buch und bekam in einem einstweiligen Verfahren Recht. Die Veröffentlichung der Zitate war demnach unrechtmäßig. Jetzt muss das Landgericht im Hauptsacheverfahren entscheiden. Außer auf Schmerzensgeld und die Unterlassung von 116 Zitaten klagt Kohl auch auf Herausgabe aller Kopien der Kassetten, auf denen Schwan die Gespräche aufgenommen hat.