Konkrete Vorgaben für mehr Tempo 30 an Schulen und Kitas
Berlin (dpa) - Für mehr Sicherheit an Schulen, Kitas und Seniorenheimen soll auch auf großen Hauptstraßen häufiger Tempo 30 gelten. Darauf zielt eine Verordnung, die Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) an diesem Mittwoch ins Kabinett bringt.
Geschwindigkeitsbeschränkungen an solchen sensiblen Stellen sollen künftig ohne größere bürokratische Hürden festgelegt werden können, wie Bund und Länder im Grundsatz bereits angekündigt hatten. Die Langsamfahrstrecken auf Durchgangsstraßen sollen aber nicht zu lang sein und auch nicht immer rund um die Uhr gelten.
In der Regel seien die Abschnitte „auf den unmittelbaren Bereich der Einrichtung auf insgesamt 300 Meter Länge zu begrenzen“, heißt es nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur in der Vorlage. Zudem sollen Tempo-30-Anordnungen soweit möglich auf Öffnungszeiten zum Beispiel einer Kita oder Schule beschränkt werden. Dies erhöhe die Einsichtigkeit und die Akzeptanz.
Dobrindt sagte der dpa: „Schwächere Verkehrsteilnehmer wie Kinder oder Senioren brauchen einen besonderen Schutz.“ Vor allem vor Grundschulen, Kindergärten und Altenheimen sei größere Vorsicht geboten. SPD-Fraktionsvize Sören Bartol sagte: „Wir wollen die Zahl der Verkehrsopfer weiter reduzieren.“ Die Straßenverkehrsbehörden könnten daher verstärkt Tempo-30-Zonen auf Hauptverkehrsstraßen einrichten. Zuständig dafür sind die Länder. Bei großen Straßen muss bisher aber erst aufwendig nachgewiesen werden, dass sich um eine gefährliche Stelle handelt. Generell gilt innerorts Tempo 50.
Die Änderung der Straßenverkehrsordnung sieht keinen Automatismus für Tempo-30-Zonen vor. Nötig bleiben Einzelfallprüfungen. Berücksichtigt werden soll dabei, dass Autofahrer nicht von den Durchgangsstraßen auf Wohngebiete ausweichen oder Taktfahrpläne von Bussen ausgebremst werden. Bei Tempobeschränkungen müssen auch nicht unbedingt beide Fahrspuren einer breiten Straße gleich behandelt werden.
Änderungen sind auch für Radler geplant. So sollen Kinder bis acht Jahre künftig von einer mindestens 16 Jahre alten Aufsichtsperson auf dem Rad begleitet werden dürfen, wenn sie auf Gehwegen fahren. Für erwachsene Radler sind Gehwege bisher tabu, Kinder bis acht Jahre müssen dort fahren. Dies soll die Aufsichtspflicht erleichtern, heißt es in der Vorlage. „Es ist ausdrücklich nicht das Ziel, dass auch ältere unsichere Radfahrer den Gehweg nutzen dürfen.“
Elektroräder, die maximal 25 Kilometer pro Stunde schnell sind, sollen künftig Radwege nutzen können - außerorts generell und innerorts mit einem neuen Hinweisschild „E-Bikes frei“. Nicht gelten soll dies für schnellere Elektrofahrräder (S-Pedelecs).
Leichter zu merken sein sollen die Regeln für Rettungsgassen auf Autobahnen und großen Bundesstraßen, damit Polizei und Rettungswagen schnell zu Unfallstellen kommen. Künftig soll gelten, dass bei Straßen mit mindestens zwei Streifen die Gasse „zwischen dem äußerst linken und dem unmittelbar rechts daneben liegenden Fahrstreifen“ frei zu halten ist - also bei drei Fahrspuren zwischen der ganz linken und den beiden rechten daneben.