Wuppertal Kopftuchverbot: Bezirksregierung weist Schulleitung in die Schranken

Wuppertal. Nach der Suspendierung einer muslimischen Schülerin vom Unterricht hat die Bezirksregierung Düsseldorf die Leitung der St. Laurentius-Hauptschule in Wuppertal deutlich in die Schranken gewiesen.

Rodja Kesers Kopftuch sorgt für Unruhe in Nordrhein-Westfalens Schullandschaft.

Foto: Anna Schwartz

„Was die Schulleiterin als unglückliche Formulierung bezeichnet hat, ist für uns ein eindeutiges Kopftuchverbot und die Empfehlung an das Mädchen, eine andere Schule zu besuchen. Diese Anweisungen sind eindeutig rechtswidrig“, betont Bernd Hamacher als Sprecher der Bezirksregierung.

In einer Rechtsbelehrung sei die Schulleitung auf die Religionsfreiheit im Grundgesetz hingewiesen worden. „Das Schulgesetz sieht ebenfalls kein Kopftuchverbot vor. Wir haben es als notwendig erachtet, das schriftlich deutlich zu machen und die Schule aufgefordert, dass sich so etwas nicht wiederholt“, sagt Bernd Hamacher.

Die Schule war für eine Stellungnahme am Donnerstag erneut nicht zu erreichen. Sie scheint jedoch wenig einsichtig zu sein. „Gestern durfte meine Schwester angeblich aus Sicherheitsgründen nicht am Technik-Unterricht teilnehmen und im Koch-Unterricht haben zwei Frauen ihr gesagt, es sei nicht richtig, was sie mache. Das zeigt mir, dass die Schule weiter versucht, auf Rojda einzuwirken“, berichtet der Bruder Mustafa Keser. Er hat am Donnerstag erneut ein Gespräch mit der Schulaufsicht geführt. „Wir sind aber zu keinem Ergebnis gekommen.“

In der kommenden Woche ist eine weitere Aussprache geplant. „Wir geben nicht auf, bis die Schule einsieht, dass sie einen Fehler gemacht hat. Wir fühlen uns im Recht und möchten eine öffentliche Entschuldigung“, sagt Mustafa Keser. Seine Schwester möchte auf der St. Laurentius-Schule bleiben. „Sie hat Freunde dort und ihre Klassenkameraden stehen hinter ihr.“

Die Bezirksregierung verspricht, Rojda zu unterstützen. „Die Schulleitung hat eindeutig einen Fehler gemacht und wir tun alles dafür, dass das Mädchen dort ungehindert am Unterricht teilnehmen kann und zwar an jedem“, unterstreicht Bernd Hamacher.