Kuckuckskinder: Ende für das Schweigen der Mütter

Frau muss dem Zahlvater Namen des Erzeugers nennen.

Karlsruhe. Mütter können sich bei der Frage nach dem Namen des Kindsvaters nicht mehr auf ihre Privatsphäre zurückziehen und schweigen. Vielmehr haben alle Beteiligten das Recht, die Wahrheit zu erfahren — auch die Scheinväter. Mit diesem Urteil hat der Bundesgerichtshof (BGH) das Recht der Männer weiter gestärkt, denen ein Kind untergeschoben wurde.

Damit folgen die Richter der Tendenz der vergangenen Jahre. Zuletzt hatte das Bundesverfassungsgericht den Kindern das Recht zugestanden, die Wahrheit über ihre Väter zu erfahren. Der Anspruch des Kindes wurde höher bewertet als das Recht der Mütter, dieses Wissen für sich zu behalten.

Wie aber sieht es mit dem Recht der Männer aus, denen ein Kind untergeschoben wird und die — wenn sie es herausfinden — an der Mauer des Schweigens abprallen? Eine gesetzliche Regelung für diese Fälle fehlt. Deshalb müssen die Richter die verschiedenen Werte gegeneinander abwägen: Informationelle Selbstbestimmung der Frau gegen den Rechtsschutz des Mannes.

Im vorliegenden Fall hat ein Mann geklagt. Nachdem er sich von seiner Partnerin getrennt hatte, bekam diese ein Kind und gab ihn als Vater an. Nachdem sie ihn zuvor aufgefordert hatte, die Vaterschaft für „ihr gemeinsames Kind“ anzuerkennen, tat der Mann dies auch schon vor der Geburt des Kindes. Nach der Trennung wurde ein Vaterschaftstest durchgeführt — und dieser ergab, dass der Ex-Freund nicht der Vater ist.

Enttäuscht verlangte er das von ihm gezahlte Geld für Babyausstattung und Unterhalt zurück, insgesamt rund 4500 Euro. Diese Summe wollte er vom Vater des Kindes haben, dieser zahlt inzwischen auch Unterhalt. Doch die Frau weigerte sich, dessen Identität preiszugeben, das Verfahren ging durch alle Instanzen. Der BGH urteilte nun, der Mann habe das Recht, den Namen des wahren Erzeugers zu erfahren.

In Deutschland kommen nach Schätzungen des Interessenverbands Unterhalt und Familienrecht (Isuv) jährlich zwischen 35 000 und 70 000 Kinder als Kuckuckskinder zur Welt, das heißt, der auf der Geburtsurkunde genannte ist nicht der leibliche Vater. Caroline Kistler, Rechtsanwältin und Sprecherin des Isuv, hält das Urteil des BGH für gerecht: „Schließlich hatte die Mutter dem Scheinvater vorgegaukelt, der leibliche Vater zu sein.“ Angesichts des Urteils sei damit zu rechnen, dass in den nächsten Monaten vermehrt Auskunftsanträge bei Gericht eingehen, „so dass die Scheinväter doch noch Gerechtigkeit erfahren werden“.