„Überholtes Privileg“ Kürzung des Ehrensolds für Alt-Bundespräsidenten gefordert

Berlin (dpa) - Nach Berichten über eine Nebentätigkeit des Alt-Bundespräsidenten Christian Wulff für eine Modefirma fordern Verfassungsrechtler und Steuerzahlerbund eine Kürzung des Ehrensolds für Ex-Staatsoberhäupter.

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Der Staatsrechtsprofessor Hans Herbert von Arnim nannte es ein „überholtes, nicht zu rechtfertigendes Privileg“, dass Bundespräsidenten im Ruhestand weiter 100 Prozent ihrer Bezüge erhalten - so viel bekomme kein anderer Amtsträger hierzulande.

Ein Sprecher des Bundesinnenministerium erklärte dazu am Montag, in einer Nebentätigkeit Wulffs könne er im Moment keinen Verstoß gegen gesetzliche Regelungen erkennen. Auch CDU-Generalsekretär Peter Tauber stellte sich hinter Wulff.

Wulff soll als Prokurist für ein türkisches Modelabel arbeiten. Laut „Bild am Sonntag“ ist er seit Ende April für die Firma Yargici tätig.

Dazu sagte ein Vertreter der Anwaltskanzlei Wulff und Kollegen in Hamburg dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND): „Herr Wulff ist nicht Angestellter des Unternehmens Yargici, sondern deren Anwalt.“ Wulff unterliege keiner Weisungsbefugnis. Im Rahmen der anwaltlichen Vertretung habe Wulff die Prokura überschrieben bekommen, Verträge zu unterzeichnen, falls einer der Geschäftsführer nicht verfügbar sei.

Wulff erhält einen jährlichen Ehrensold von mehr als 200 000 Euro. Im Februar 2012 war er nach nur 20-monatiger Amtszeit als Bundespräsident zurückgetreten, nachdem die Staatsanwaltschaft Ermittlungen wegen möglicher Vorteilsnahme in seiner Zeit als niedersächsischer Ministerpräsident eingeleitet hatte. Das Landgericht Hannover hatte ihn 2014 allerdings vom Vorwurf der Korruption freigesprochen.

Der Sprecher des Bundesinnenministeriums, Johannes Dimroth, sagte, für die Prüfung, ob die geltenden gesetzlichen Vorgaben noch zeitgemäß seien, sei ausschließlich der Bundestag zuständig. Eine Verletzung der Vorgaben würde voraussetzen, „nicht dass gegen den Geist oder gegen den ursprünglichen Sinn einer solchen Vorschrift verstoßen wurde, sondern gegen den Buchstaben einer solchen Vorschrift“, sagte Dimroth. Das könne er momentan nicht erkennen.

Auch CDU-Generalsekretär Peter Tauber sagte in Berlin, Wulff bewege sich bei seiner Tätigkeit im Rahmen geltenden Rechts. Ob der Bundestag bei diesem Thema nachjustieren müsse, müsse in der nächsten Legislaturperiode diskutiert werden. „Das ist ein ernstes Thema. Ich weiß nicht, ob das taugt, um es jetzt zur Wahlkampfauseinandersetzung zu machen.“ Es gehe um die Frage, wie sich die Kanzler und Präsidenten nach ihren Amtszeiten geben sollten: „Sollen sie sich weiter aufs Repräsentieren und aufs Ehrenamt konzentrieren, oder soll ihnen auch eine andere Tätigkeit möglich sein?“

Im entsprechenden Gesetz von 1953 heißt es: „Scheidet der Bundespräsident mit Ablauf seiner Amtszeit oder vorher aus politischen oder gesundheitlichen Gründen aus seinem Amt aus, so erhält er einen Ehrensold in Höhe der Amtsbezüge mit Ausnahme der Aufwandsgelder.“ Angerechnet werden nach dem Gesetz lediglich Bezüge aus einer Tätigkeit im öffentlichen Dienst.

Von Arnim von der Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer, sagte der „Passauer Neuen Presse“, ehemalige Bundespräsidenten sollten nach seiner Ansicht nicht besser gestellt sein als Beamte. Steuerzahler-Präsident Reiner Holznagel verlangte ebenfalls eine Reform und sagte: „Der neue Bundestag sollte nach der Wahl dies auf den Weg bringen“. Die hundertprozentige Alimentierung des Staatsoberhauptes nach dem Ausscheiden aus dem Amt sei nicht mehr zeitgemäß. Der Ehrensold müsse gesenkt werden, unabhängig von der Person Wulff.