Länder legen im NPD-Verbotsverfahren nach

Berlin (dpa) - Im NPD-Verbotsverfahren wollen die Länder dem Bundesverfassungsgericht nächste Woche Hunderte neuer Beweise vorlegen. Das haben die Ländervertreter und deren Prozessbevollmächtigter Professor Christian Waldhoff am Freitag beschlossen.

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Ein entsprechender Bericht der „Hannoverschen Allgemeinen Zeitung“ (Samstag) wurde vom rheinland-pfälzischen Innenministerium, das derzeit den Vorsitz der zuständigen Innenministerkonferenz hat, bestätigt.

Karlsruhe hatte die Antragsteller im März aufgefordert, bis zum 15. Mai weitere Belege für das aggressive und antidemokratische Auftreten der rechtsextremen Partei sowie klare Beweise für den Abzug von V-Leuten aus den NPD-Führungszirkeln vorzulegen. Den ersten NPD-Verbotsantrag 2003 hatte das Gericht abgewiesen, weil der Verfassungsschutz damals auch in der Parteispitze Informanten hatte, ohne dies offenzulegen.

Die Länder wollen den Richtern nun die Möglichkeit einräumen, sich davon persönlich durch Einsicht in die Akten der Verfassungsschützer zu überzeugen. Hamburgs Innensenator Michael Neumann (SPD) sagte der Deutschen Presse-Agentur: „Wir werden alles tun, um das Verfahren zu gewinnen, dazu gehört auch, für das Gericht die Akten zu öffnen, soweit gesichert ist, dass dadurch keine Menschen in Gefahr geraten. Das wäre im Rahmen des rechtsstaatlichen In-Camera-Verfahrens möglich.“ Bei diesem Verfahren werden die bei der Akteneinsicht gewonnen Informationen vom Gericht geheim gehalten und auch den Prozessbeteiligten - in diesem Fall der NPD - nicht preisgegeben.

Gegen den neuen Verbotsantrag des Bundesrates hatte es von Anfang an Bedenken gegeben. Bundesregierung und Bundestag hatten sich nicht angeschlossen.

Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius (SPD) wertete die Erkenntnisse über die rechtsextreme Terrorgruppe „Oldschool Society“ als weiteren Beleg für die Gefährlichkeit der NPD. Er wies darauf hin, dass sich der festgenommene Vizechef der vor wenigen Tagen zerschlagenen Gruppe in der rechtsextremen Partei engagiert habe. Das zeige, wie richtig das Verbotsverfahren sei, sagte Pistorius der Deutschen Presse-Agentur in Hannover.

„Die NPD finanziert sich zu einem guten Teil aus staatlichen Mitteln. Alleine für 2014 waren das nach dem Parteiengesetz rund 1,4 Millionen Euro — aus Steuergeldern“, sagte der Minister. „Dabei ist diese Partei im Kern demokratiefeindlich und fremdenhassend, das belegt der Antrag aus meiner Sicht zweifellos.“

Das Bundesverfassungsgericht hatte in seinem Hinweisbeschluss erklärt, die Testate der Innenminister allein reichten nicht aus. Inzwischen gibt es nach Informationen der „Hannoversche Allgemeinen Zeitung“ aber weitere Zweifel in Karlsruhe an dem Verbotsverfahren. So könne das Gericht nicht der Auffassung der Länder folgen, dass die NPD mit ihren Strukturen und einem Wahlergebnis von nur 1,3 Prozent bei der Bundestagswahl 2013 eine Gefahr für die Demokratie in Deutschland darstelle.

Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier äußerte sich skeptisch zum Verbotsverfahren. Zwar könne der Nachweis erbracht werden, dass das Beweismaterial nicht von Informanten des Verfassungsschutzes infiltriert sei, sagte der CDU-Politiker der Zeitung „Die Welt“. Allerdings seien die Hürden für ein Parteienverbot sehr hoch. Und auch mit einem Verbot „wäre das Problem des Rechtsextremismus nicht gelöst“. Die NPD lasse sich „politisch besser bekämpfen“.