Länder wollen strengeres Sexualstrafrecht
Berlin (dpa) - Die Länder pochen auf schärfere Vorgaben zum Schutz vor sexueller Gewalt. Der Bundesrat forderte die schwarz-rote Bundesregierung zu einer umfassenderen Neuregelung des Sexualstrafrechts auf als bisher geplant.
So müsse schon das fehlende Einverständnis des Opfers eine Strafbarkeit auslösen - nach dem Grundsatz „Nein heißt Nein“. Außerdem sollte auch das bloße Begrapschen geahndet und Opfer besser vor sexuellen Übergriffen aus Gruppen geschützt werden.
Nach dem Gesetzentwurf von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) ist die Strafbarkeit weiter an bestimmte Bedingungen geknüpft - der Täter muss das Opfer etwa überraschen. Es drohen Freiheitsstrafen bis zu zehn Jahren. Inzwischen zeichnet sich aber parteiübergreifend Zustimmung für weitergehende Änderungen ab. Auch Maas zeigte sich bereits offen für eine Verschärfung seines Gesetzentwurfs.
Man müsse sich davon lösen, die Strafbarkeit an besondere Umstände zu knüpfen, sagte Hamburgs Justizsenator Till Steffen (Grüne) bei der Debatte im Bundesrat. „Die Zeit für eine solche Reform wäre reif, die politischen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen für eine so umfassende Reform sind gegeben.“
Der Bundesrat hat nun eine Formulierung vorgeschlagen, nach der es allein auf den erkennbaren Willen des Opfers ankommen soll - und zwar unabhängig davon, ob Betroffene diesen ausdrücklich erklären oder er aus den Umständen ersichtlich wird. Damit sollen Fälle erfasst werden, in denen das Opfer nur weint oder in Schockstarre verfällt.
Mit Blick auf die massenhaften Übergriffe in der Silvesternacht in Köln wollen die Länder zudem, dass der Bundestag prüft, wie sexuelle Angriffe aus Gruppen strafrechtlich besser geahndet werden können. Außerdem haben die Länder angeregt, einen neuen Straftatbestand der „sexuellen Belästigung“ zu schaffen - gegen kurze, belästigende Berührungen über der Kleidung.
Mit dem Gesetzentwurf muss sich nun erneut der Bundestag beschäftigen. Die Vorsitzende des Rechtsausschusses, Renate Künast (Grüne), kündigte bereits an: „Dieses Gesetz wird den Bundestag nicht so verlassen, wie es hinein gekommen ist.“ Im Herbst soll eine Expertengruppe zudem Ergebnisse für eine grundlegende Überarbeitung des Sexualstrafrechts vorlegen.