Lässt sich Milliarden-Hilfe stoppen?
Richter urteilen über deutsche Beteiligung an Athen-Rettung.
Karlsruhe. Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts macht gleich zu Beginn seinen Punkt. „Über die Zukunft Europas und die richtige ökonomische Strategie gegen die Schuldenkrise“ werde in Karlsruhe nicht verhandelt. „Das“, sagte Andreas Voßkuhle, „ist Aufgabe der Politik und nicht der Rechtsprechung.“
Und so drehte sich ein großer Teil der mündlichen Verhandlung am Dienstag um die Frage, ob es überhaupt einen juristischen Hebel gegen die Milliardenhilfen für Griechenland und andere Euro-Staaten gibt. Die Fragen der Richter zeigten aber auch, dass sie durchaus Bedenken haben, ob die Hilfspakete so geschnürt wurden, wie es das Grundgesetz will. Der CSU-Politiker Peter Gauweiler sowie eine Gruppe von Professoren hatten gegen die deutsche Beteiligung an den Hilfen geklagt.
Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) zog die politische Karte: Ohne die Hilfen habe die Gefahr bestanden, dass die Krise auf andere Staaten übergreife. Das, so wurde deutlich, wollten die EU-Finanzminister lieber nicht austesten. „Die Stabilität des Euro ist von überragender Bedeutung.“
Die Kläger sehen sich in ihren Grundrechten auf demokratische Teilhabe und Eigentum verletzt. Doch so einfach lässt sich das nicht begründen, denn eine Verfassungsbeschwerde hilft nur gegen konkrete Rechtsverletzungen des Einzelnen. Um eine solche Verletzung zu begründen, unternahm vor allem der Staatsrechtsprofessor Karl Albrecht Schachtschneider einige juristische Verrenkungen.
„Was ökonomisch falsch ist, kann auch rechtlich nicht richtig sein“, sagte Schachtschneider. Das Gericht sei „verantwortlich für die praktische Vernunft in der Politik“. Voßkuhle unterbrach ihn hörbar genervt: „Herr Schachtschneider, könnten wir jetzt zum Ende kommen?“
Das aber bedeutet nicht, juristische Handhabe gegen die Hilfen ausschließen zu können. In diesem Fall hätte das Gericht kaum eine mündliche Verhandlung angesetzt. Verfassungsrichter Udo di Fabio fragte nach, ob die finanziellen Verpflichtungen zu einem „Automatismus“ führen könnten, durch den der Bundeshaushalt ohne weitere Kontrollmöglichkeit mit weiteren Milliarden belastet werde. Dies könnte das Haushaltsrecht des Parlaments und damit vielleicht auch das Wahlrecht der Bürger berühren.