Landtagspräsident Stächele stürzt über EnBW-Deal

Stuttgart (dpa) - Baden-Württembergs Landtagspräsident Willi Stächele (CDU) ist über den EnBW-Deal der früheren schwarz-gelben Landesregierung gestürzt und gibt sein Amt auf.

„Ich werde morgen zu Beginn der Plenarsitzung ...meinen Rücktritt vom Amt des Präsidenten und meine Beweggründe erklären“, sagte Stächele am Dienstag in Stuttgart. Nach nur fünf Monaten an der Spitze des Parlaments zieht der 59-Jährige damit die Konsequenz aus einem Urteil des Staatsgerichtshofs vom vergangenen Donnerstag.

Die Richter hatten ihm einen Verfassungsbruch bescheinigt, weil er als Finanzminister beim Rückkauf der EnBW-Anteile für 4,7 Milliarden Euro durch das Land die Mitwirkungsrechte des Landtags umgangen hatte. Stächele hatte den von Ministerpräsident Stefan Mappus (CDU) Ende 2010 eingefädelten Kauf der Aktien unter Berufung auf das Notbewilligungsrecht abgesegnet.

Der Fraktionsvorstand der CDU schlug am Dienstagabend den Tuttlinger Landrat Guido Wolf als neuen Landtagspräsidenten vor. Der 50-Jährige sagte: „Ich fühle mich geehrt. Ich werbe um ein breites Votum.“ Es ist möglich, dass seine Wahl im parteiübergreifenden Einvernehmen schon am Donnerstag auf die Tagesordnung des Landtags gesetzt wird.

Der 59-jährige Stächele war der einzige Christdemokrat, der nach der Wahlniederlage seiner Partei im März noch ein herausgehobenes politisches Amt hatte. In den vergangenen Tagen hatte er einen Rücktritt noch abgelehnt und betont, es sei ihm beim EnBW-Deal um eine schnelle Entscheidung im Interesse und zum Wohle des Landes gegangen. Die Regierungsfraktionen von Grünen und SPD hatten für diesen Donnerstag ein Misstrauensvotum gegen Stächele beantragt.

Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) zollte Stächele „großen Respekt“ für seinen Rückzug: „Damit hat Stächele möglichen Schaden vom Parlament, der ersten Gewalt im Staate, abgewendet und somit unserem Land einen guten Dienst erwiesen.“ Kretschmann kündigte einen Bericht der grün-roten Landesregierung zum EnBW-Rückkauf an, der dem Parlament vorgelegt werden soll.