Rechtsextreme „Gruppe Freital“ Lange Haftstrafen für Neonazi-Terror

Dresden (dpa) - Harte Strafen für rechten Terror und versuchten Mord: Im Prozess gegen die rechtsextreme „Gruppe Freital“ hat das Oberlandesgericht Dresden ein deutliches Signal gesetzt.

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Der 4. Strafsenat sprach die Mitglieder - sieben Männer und eine Frau im Alter zwischen 20 und 40 Jahren - unter anderem wegen Bildung einer terroristischen Vereinigung, des Herbeiführens von Sprengstoffexplosionen und versuchten Mordes beziehungsweise Beihilfe dazu schuldig.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Terrorgruppe aufgrund rechtsextremer Gesinnung in wechselnder Besetzung und Tatbeteiligung 2015 insgesamt fünf Sprengstoffanschläge auf Flüchtlingsunterkünfte und politische Gegner in Freital und Dresden verübt hat. Flüchtlinge und ihre Unterstützer sollten eingeschüchtert werden, sagte der Vorsitzende Richter Thomas Fresemann. Es sei darum gegangen, sie zum Verlassen des Landes zu bewegen.

Timo S. (29) und Patrick F. (26), beide als Rädelsführer angeklagt, wurden zu zehn und neuneinhalb Jahren Haft verurteilt. Der zur Tatzeit erst 18 Jahre alte Justin S., der im Prozess umfangreich ausgesagt hatte, erhielt eine Jugendfreiheitsstrafe von vier Jahren.

Da der heute 20-Jährige bereits seit fast zwei Jahren in Untersuchungshaft sitzt, wurde der Haftbefehl gegen ihn mit der Urteilsverkündung aufgehoben. Auch wurde er als einziger Verurteilter von den Verfahrenskosten entlastet. Das Gericht verließ er als freier Mann. Über die Aussetzung der Reststrafe muss allerdings formal noch ein Jugendrichter entscheiden.

Bei der einzigen Frau in der Gruppe, der 29 Jahre alten Maria K., erkannte das Gericht in puncto Mordversuch nur auf Beihilfe. Sie wurde zu einer Gefängnisstrafe von fünfeinhalb Jahren verurteilt. Ebenfalls zu fünfeinhalb Jahren und als Helfer beim versuchten Mord wurde der 39 Jahre alte Mike S. verurteilt. Die übrigen vier Beschuldigten im Alter 27, 30 und 40 Jahren bekamen zwischen acht und fünf Jahren. Alle sitzen seit November 2015 beziehungsweise Frühjahr 2016 in Untersuchungshaft.

Die Gruppe sprengte das Auto eines Linke-Stadtrates in die Luft und griff das Parteibüro in dem Dresdner Vorort an. Außerdem wurden Sprengsätze aus in Deutschland verbotener Pyrotechnik aus Tschechien an Fenstern zweier Flüchtlingsunterkünfte zur Explosion gebracht und ein alternatives Wohnprojekt von Flüchtlingsunterstützern in Dresden gemeinsam mit Mitgliedern der rechtsextremen „Freien Kameradschaft Dresden“ überfallen. Insgesamt wurden zwei Menschen leicht verletzt.

Asylsuchende und ihre Helfer seien nächtlichen Anschlägen ausgesetzt worden. „Ihr Leben war konkret gefährdet“, sagte Fresemann. Innerhalb von nur drei Monaten habe sich die Gruppe immer mehr radikalisiert, die Brutalität ihres Vorgehens zugenommen. Es sei unklar, wo das geendet hätte. Den Mitgliedern sei es egal gewesen, ob Menschen bei den Anschlägen verletzt oder getötet würden.

Die von Verteidigern geäußerte Kritik, die Anklage wegen Bildung einer Terrorvereinigung sei überzogen, wies der Richter zurück. „Wer hier ein Exempel sieht, verkennt, wer die Opfer sind.“ Der Karlsruher Oberstaatsanwalt Jörg Hauschild sah seine Anklage bestätigt. „Das ganze Verfahren hat Signalwirkung.“ Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Mehrere Verteidiger kündigten Revision an, eine Woche haben sie dafür Zeit.

Im Zusammenhang mit der „Gruppe Freital“ werden nach Informationen des MDR-Magazins „Exakt“ bei der Generalstaatsanwaltschaft Dresden noch zehn Ermittlungsverfahren geführt. Zwei Verdächtigen wird demnach Mitgliedschaft vorgeworfen, den anderen Unterstützung. Unter den Beschuldigten sollen auch drei Lebenspartnerinnen von den Verurteilten und ein Freitaler NPD-Stadtrat sein.