Linke für gesetzlichen Höchst- und Mindestlohn
Berlin (dpa) - Die Linkspartei plädiert für gesetzliche Höchst- und Mindestlöhne. Das beschloss der Parteivorstand am Samstag in Berlin, wie die Linke mitteilte.
Demnach soll ein Lohn „dann sittenwidrig hoch sein, wenn er - bezogen auf ein einzelnes Unternehmen - das Zwanzigfache des Vollzeitlohns in der niedrigsten Lohngruppe des Unternehmens überschreitet“.
Für „sittenwidrig niedrig“ will die Linke einen Lohn erklären, wenn man trotz voller Erwerbstätigkeit auf ergänzende Sozialleistungen angewiesen ist und selbst nach 45 Jahren eine gesetzliche Rente noch unterhalb des Grundsicherungsniveaus erreicht. „Um dies zu verhindern, wäre nach Angaben der Bundesregierung im Moment ein Stundenlohn von mindestens 10 Euro pro Stunde notwendig, das entspricht einem Vollzeitbruttolohn von rund 1700 Euro“, heißt es in dem Beschluss dse Linken-Vorstandes.
Die Linkspartei fordert zudem eine regelmäßige Kontrolle. Wenn sittenwidrig niedrige Löhne festgestellt werden, soll die Differenz zwischen tatsächlich gezahltem Lohn und Mindestlohn inklusive vorenthaltener Sozialversicherungsbeiträge vom Unternehmen eingezogen und an die Beschäftigten weitergeleitet werden.