Maas: Handy-Ortung nur noch bei Einwilligung

München (dpa) - Verbraucher sollen besser vor ungewollter Nutzung ihrer Daten geschützt werden. Das hat Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) angekündigt.

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„Auf Smartphones und Tablets werden heute eine Vielzahl von Daten abgegriffen, ohne dass der Nutzer es merkt. Dagegen müssen wir etwas tun“, sagte der SPD-Politiker dem Nachrichtenmagazin „Focus“. „Darum wollen wir den Einwilligungsvorbehalt im Datenschutzrecht stärken.“

Aus Sicht von Maas reicht es nicht aus, dass die Datenzugriffe von Apps in den allgemeinen Geschäftsbedingungen festgehalten sind. „Die liest niemand durch, sondern klickt sie einfach an“, sagte der Minister. „Damit veräußert man aber oft sämtliche Rechte vom Adressbuch über Fotos und den Standort.“

Bei vielen Apps seien solche Daten für die Funktionsfähigkeit gar nicht notwendig. „Wenn ich eine Taschenlampen-App nutze, muss die nicht über GPS mein Handy orten können“, sagte Maas. „Die Anbieter werden viel ausführlicher darauf hinweisen müssen, welche Daten sie verwenden wollen. Sie dürfen sie nur auswerten und weitergeben, wenn der Kunde dem ausdrücklich und erkennbar zugestimmt hat.“

Eine entsprechende Regelung soll nach Angaben des Justizministers noch 2015 im Rahmen der EU-Datenschutzgrundverordnung verabschiedet werden.