„Ein Entzug der Fahrerlaubnis hätte dagegen schon spürbare Auswirkungen.“ Im Einzelfall solle das jeweilige Gericht entscheiden. Das Fahrverbot ist ein Vorhaben aus dem schwarz-roten Koalitionsvertrag. Darin heißt es: „Um eine Alternative zur Freiheitsstrafe und eine Sanktion bei Personen zu schaffen, für die eine Geldstrafe kein fühlbares Übel darstellt, werden wir das Fahrverbot als eigenständige Sanktion im Erwachsenen- und Jugendstrafrecht einführen.“
Der ADAC hingegen lehnt den Führerscheinentzug für Straftäter ab. Die Fahrerlaubnis zu verlieren, habe einen erzieherischen Charakter im Straßenverkehr - aber nur dort, sagte ein Sprecher des Verkehrsclubs der Deutschen Presse-Agentur. „Eine Ausweitung auf andere Delikte würde diese Sanktion im Verkehr entwerten.“ Die Strafe träfe zudem nur Menschen hart, die auf ein Auto angewiesen seien.
Auch das Argument von Justizminister Heiko Maas (SPD), ein Fahrverbot könne Straftäter abschrecken, für die eine Geldstrafe kein Problem sei, lässt der ADAC nicht gelten. „Wer Geld hat, leistet sich ein Taxi oder lässt sich etwas anderes einfallen“, sagte der Sprecher. Das Fahrverbot hatte sich die Koalition von Union und SPD im Koalitionsvertrag 2013 vorgenommen. Justizminister Maas will den entsprechenden Gesetzentwurf noch in diesem Jahr vorlegen.