Mainzer Gericht beleuchtet erneut CDU-Spendenaffäre

Mainz (dpa) - Das Landgericht Mainz befasst sich erneut mit der rheinland-pfälzischen CDU-Affäre um illegale Wahlkampffinanzierung. Es beleuchtet heute in einem Zivilverfahren die Schadenersatzforderung der Union in Höhe von 770 000 Euro gegen ihren einstigen Berater Carsten Frigge.

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Das Verfahren findet ein halbes Jahr vor der nächsten Landtagswahl statt. In der Affäre ging es um die Bezahlung von Beraterhonoraren im Landtagswahlkampf 2005/2006. Das Landgericht verurteilte 2013 den früheren CDU-Landeschef Christoph Böhr wegen Untreue zu 22 Monaten Haft auf Bewährung, weil er Honorar für Hamburgs Ex-Finanzsenator Frigge (CDU) illegal von der Fraktionskasse abgezweigt hatte. Dieser erhielt wegen Beihilfe zur Untreue eine Geldstrafe von 30 000 Euro.

Die Spendenaffäre hatte die Landes-CDU in eine tiefe Krise gestürzt. Die Bundes-CDU zahlte 2011 fast 1,2 Millionen Euro Strafe an den Bundestag und forderte das Geld von der Landes-CDU zurück. Diese verlangt daher von Frigge Schadenersatz.