Weg frei für Anklage Meineid-Vorwurf: Immunität von Petry soll aufgehoben werden

Dresden (dpa) - Wenige Wochen vor der Bundestagswahl steht AfD-Chefin Frauke Petry wohl bald ohne parlamentarische Immunität da. Der zuständige Ausschuss des sächsischen Landtags stimmte einem Antrag der Dresdner Staatsanwaltschaft zu, der Fraktionschefin den Schutz vor Strafverfolgung zu entziehen.

Foto: dpa

Da der Beschluss einstimmig fiel, tritt er ohne weitere Befassung des Landtags in Kraft, so es binnen einer Woche nach der schriftlichen Information der Abgeordneten keinen Widerspruch gibt. Und damit rechnet niemand.

Dann wäre der Weg frei für die Staatsanwaltschaft, Anklage wegen des Verdachts des Meineides oder fahrlässigen Falscheides zu erheben. Petry selbst hatte sich im Vorfeld für die Aufhebung ihrer Immunität ausgesprochen. Ein Strafverfahren biete ihr die Möglichkeit, sich öffentlich zu den Vorwürfen zu äußern, sagte sie. „Das war bisher nicht möglich.“

Die Staatsanwaltschaft ermittelt seit mehr als einem Jahr gegen die 42-jährige Bundes- und Landesvorsitzende. Hintergrund sind widersprüchliche Aussagen von ihr und AfD-Schatzmeister Carsten Hütter vor dem Wahlprüfungsausschuss des Landtages im Zusammenhang mit der Aufstellung der Kandidatenliste zur Landtagswahl 2014. Daraufhin waren zwei Strafanzeigen gegen Petry gestellt worden. Die Ermittlungen gegen Hütter wurden bereits im Mai eingestellt.

Sachsens AfD-Generalsekretär Uwe Wurlitzer, der dem Immunitätsausschuss des Landtags angehört, begrüßte die Entscheidung. „Damit ist das Ganze hoffentlich in naher Zukunft abgeschlossen.“ Am Ende des Verfahrens könne nichts anderes stehen als die Unschuld von Petry, sagte er der Deutschen Presse-Agentur. „Ich bin da ganz gelassen und absolut sicher, dass Frau Petry keinen Meineid geleistet hat.“

In der Aufhebung der Immunität zu diesem Zeitpunkt sieht Wurlitzer ein Wahlkampfmanöver des politischen Gegners. „Jetzt liegt es an der Staatsanwaltschaft, deutlich zu machen, warum es notwendig war, das vor der Bundestagswahl zu machen. Ich glaube aber, dass sich jeder Bürger seinen Reim darauf machen kann.“

Es war schon holprig, die Einleitung überhaupt einzuleiten. Die Staatsanwaltschaft Dresden hatte sich im Mai vergangenen Jahres zunächst dagegen entschieden. Ihre Begründung, dass der Wahlprüfungsausschuss keine zur Abnahme von Eiden zuständige Stelle im Sinne des Strafgesetzbuches sei, war jedoch kurz darauf von der Generalstaatsanwaltschaft kassiert worden.

Für Petry ist allein schon der Vorwurf des Meineids eine Bürde im Wahlkampf - von einer möglicherweise noch vor der Wahl folgenden Anklage ganz zu schweigen.

Ihre innerparteilichen Gegner im sächsischen Landesverband hatten schon im Juni versucht, ihr deshalb die Direktkandidatur für den Bundestag im Wahlkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge zu entziehen. „Wie wollen wir als Wahlkämpfer der Partei, die für Recht und Ordnung eintritt, den Bürgern gegenübertreten?“, hieß es zur Begründung. Auch wenn der Antrag scheiterte, der Makel blieb.