Meisner: Kein Totalverbot für „Pille danach“ bei Vergewaltigung
Köln (dpa) - Katholische Krankenhäuser im Erzbistum Köln dürfen vergewaltigten Frauen in bestimmten Fällen jetzt doch die „Pille danach“ verordnen. Das hat Erzbischof Joachim Meisner am Donnerstag klargestellt.
Wenn das Medikament „mit der Absicht eingesetzt wird, die Befruchtung zu verhindern, dann ist dies aus meiner Sicht vertretbar“, heißt es in einer am Donnerstag in Köln veröffentlichten Erklärung Meisners. Wenn die „Pille danach“ die Einnistung bereits befruchteter Eizellen in der Gebärmutter verhindern solle, sei ihr Einsatz aber nicht hinnehmbar.
Meisner hat auch nichts mehr dagegen einzuwenden, dass Ärzte vergewaltigte Frauen über Methoden zur Verhinderung einer Schwangerschaft und den Zugang dazu aufklären, „die nach katholischer Auffassung nicht vertretbar sind“. Die Mediziner müssten aber „ohne irgendwelchen Druck auszuüben, auf angemessene Weise auch die katholische Position mit Argumenten erläutern“.
Die Krankenhäuser reagierten erleichtert auf die Erklärung des Erzbischofs. „Es gibt also kein generelles Verbot der "Pille danach" für Vergewaltigungsopfer“, stellten sie fest. Die Erklärung nehme den Ärzten die in letzter Zeit entstandene Unsicherheit und berücksichtige ihre Eigenverantwortung. Auch Nordrhein-Westfalens Gesundheitsministerin Barbara Steffens (Grüne) begrüßte die „klarstellenden Worte des Erzbischofs„. Sie müssten für alle katholischen Kliniken in NRW Signalwirkung haben.
Die Debatte um die „Pille danach“ hatte sich an der Weigerung von zwei katholischen Kliniken in Köln entzündet, eine vergewaltigte Frau zu untersuchen. Die Frau war abgewiesen worden, weil die Ärzte befürchteten, gegen die Richtlinien der katholischen Kirche zu verstoßen, wenn sie bei der Untersuchung auf die „Pille danach“ hinwiesen. Der Fall hatte heftige Kritik an der Haltung Meisners ausgelöst. Mit seiner Erklärung berücksichtige Meisner neue wissenschaftliche Erkenntnisse, erläuterte die Pressestelle des Erzbistums.