Mindestlohn: Hundt einverstanden mit CDU-Vorschlag
Uhingen (dpa) - Die Arbeitgeber können mit dem CDU-Kompromiss zum Mindestlohn leben. „Aber unsere endgültige Bewertung hängt natürlich von der Ausgestaltung ab“, sagte Arbeitgeberpräsident Dieter Hundt der Nachrichtenagentur dpa im baden-württembergischen Uhingen.
Es sei unerlässlich, dass die Lohnuntergrenzen gemeinsam von Arbeitgebern und Gewerkschaften regional, branchen- und altersspezifisch und nicht an den Vorgaben für die Zeitarbeitsbranche ermittelt werden. Allerdings halte er die gesamte Debatte um Mindestlöhne für überflüssig. „Das Gesetz zur Festsetzung von Mindestarbeitsbedingungen regelt das schon alles.“ Die Beschlüsse des CDU-Parteitags für Beschäftigungsverhältnisse ohne Tarifverträge seien vermutlich dem Zeitgeist geschuldet.
Die CDU hatte am Montag in Leipzig einen Kompromiss zum Mindestlohn beschlossen, nach dem es zwar eine allgemeine Lohnuntergrenze geben soll, das Niveau aber von Gewerkschaften und Arbeitgebern ausgehandelt wird. Die Höhe kann regional unterschiedlich sein und soll sich an den bereits geltenden Mindestlöhnen orientieren, die zwischen 6,53 Euro und 13 Euro liegen. Wann sich Arbeitgeber und Gewerkschaften zusammensetzen, sei noch nicht absehbar, zumal sich noch FDP und CDU einigen müssten. Die FPD hat den CDU-Beschluss bereits als Schritt in die richtige Richtung bezeichnet.
Hundt lehnt einen allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn ab, wie ihn etwa der CDU-Sozialflügel und Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) befürworten; er würde zum Abbau von Arbeitsplätzen beitragen, die gerade für Schwervermittelbare, Langzeitarbeitslose und Behinderte geeignet sind. „Das sind oft Hilfstätigkeiten, die wegen der geringen Wertschöpfung nicht zum Bestreiten des Lebensunterhaltes ausreichen.“
Auch wenn diese Menschen als sogenannte Aufstocker auf staatliche Zuschüsse angewiesen seien, sei dies doch der Arbeitslosigkeit vorzuziehen. Verteuerten sich diese einfachen Tätigkeiten durch einen Mindestlohn, würden Firmen die entsprechenden Arbeitsplätze in andere Länder verlagern oder durch Schwarzarbeit ersetzen. „Sicher ist, dass gesetzlich festgelegte Mindestlöhne Arbeitsplätze - auch und gerade für junge Menschen - vernichten.“ Bei einem Mindestlohn von 8,50 Euro würden 1,2 Millionen Stellen im Niedriglohnsektor gefährdet, sagte Hundt.
Mit 300 000 oder 0,7 Prozent aller Vollzeiterwerbstätigen seien nur wenige auf zusätzliche Hilfe angewiesen. Für diese Menschen würde ein allgemeiner Mindestlohn eine Beschäftigungshürde darstellen, zeigte sich Hundt überzeugt.