Mindestlohn: Langzeitarbeitslose sechs Monate ausgenommen

Berlin (dpa) - Der koalitionsinterne Streit über den gesetzlichen Mindestlohn ist ausgeräumt.

Mindestlohn: Langzeitarbeitslose sechs Monate ausgenommen
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Union und SPD einigten sich nach Informationen der Nachrichtenagentur dpa am Dienstag darauf, dass Langzeitarbeitslose im ersten halben Jahr einer Beschäftigung grundsätzlich vom Mindestlohn von 8,50 Euro ausgenommen werden sollen.

Aus Unionskreisen hieß es dazu, dies gelte nur dann, wenn die Betroffenen nicht bei einem tarifgebundenen Arbeitgeber anfangen. Auch für Praktikanten während der Berufsausbildung gelte die Lohnuntergrenze nicht. Damit kann der Mindestlohn-Entwurf von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) am Mittwoch vom Kabinett beschlossen werden.

Bislang war darin vorgesehen, dass Langzeitarbeitslose nur dann ein halbes Jahr nicht nach Mindestlohn bezahlt werden müssen, wenn ihr Arbeitgeber Lohnkostenzuschüsse der Bundesagentur für Arbeit bekommt. Diese Einschränkung ist jetzt offensichtlich weggefallen. Insgesamt fanden im vergangenen Jahr Jahr etwa 180 000 Langzeitarbeitslose einen Job, hieß es aus Regierungskreisen. Nur für einen Bruchteil flossen jedoch Lohnkostenzuschüsse.