Nachfolge von Hartz-IV Nachfolge von Hartz-IV: Wie viel Bürgergeld Alleinstehende und Co. bekommen sollen

Berlin · Die Einführung des Bürgergelds ist im Koalitionsvertrag der rot-grün-gelben Bundesregierung fest vereinbart. Nun hat Sozialminister Heil einen Vorschlag zur Höhe der Beträge gemacht.

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil. Die Einführung des Bürgergelds zählt zu den wichtigsten sozialpolitischen Vorhaben der Ampel-Koalition.

Der Regelsatz für das neue Bürgergeld soll nach Plänen des Bundessozialministeriums für alleinstehende Erwachsene 502 Euro im Monat betragen. Damit soll der bisherige Hartz-IV-Satz ab dem 1. Januar 2023 um mehr als 50 Euro erhöht werden, berichtete das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) am Wochenende auf der Grundlage eines Entwurfs des Ministeriums. Eine Ministeriumssprecherin bestätigte die geplanten Beträge der Deutschen Presse-Agentur. Sie verwies zugleich auf die noch laufende Ressortabstimmung innerhalb der rot-grün-gelben Bundesregierung.

Für volljährige Partner soll es einen Regelsatz von 451 Euro im Monat geben. Für Kinder im Alter von 14 bis 17 Jahren sind 420 Euro vorgesehen. Für 6- bis 13-Jährige sollen es 348 Euro, für bis zu 5-Jährige 318 Euro sein. Das neue Bürgergeld soll das derzeitige Hartz IV zum 1. Januar 2023 ablösen.

Heil zeigt sich zuversichtlich

Bundessozialminister Hubertus Heil (SPD) sagte der „Braunschweiger Zeitung“ am Samstagabend: „Wir haben den Entwurf an die Ministerien versandt.“ Der Mittwoch sei entscheidend, denn dann berate das Bundeskabinett über den Entwurf. „Ich bin zuversichtlich, dass es klappt“, sagte der Minister. Die Einführung des Bürgergelds zählt zu den wichtigsten sozialpolitischen Vorhaben der Ampel-Koalition.

Die Liberalen hatte im Sommer gemahnt, aus dem Bürgergeld dürfe kein bedingungsloses Grundeinkommen werden. Am Sonntag hieß es aus der FDP, Heils Vorschlag werde geprüft. Eine Maßgabe sei: „Es muss immer ein hinreichender Abstand zu Erwerbstätigen verbleiben.“

Regelsätze an Inflation angepasst

Der in der FDP-Bundestagsfraktion für das Bürgergeld zuständige Abgeordnete Jens Teutrine teilte auf Anfrage mit: „Richtigerweise werden die Regelsätze der Grundsicherung jährlich zum 1. Januar turnusgemäß an die Inflation angepasst.“ Dies führe bei den aktuellen Preisexplosionen bereits zu einer deutlichen Erhöhung. „Eine Erhöhung der Regelsätze über die Inflationsanpassung hinaus wäre in Zeiten von Arbeits- und Fachkräftemangel allerdings das falsche Signal.“

Grünen-Fraktionschefin Britta Haßelmann sagte: „Die nun geplante Höhe von 502 Euro für Alleinstehende ist die größte Erhöhung seit Einführung von Hartz IV.“ Aber sie sei nur ein Baustein dieser Reform. „Uns Grünen ist wichtig, dass das neue Bürgergeld soziale und kulturelle Teilhabe ermöglicht und die Potenziale der Menschen stärkt. Dazu gehören auch Hilfen und Unterstützung zur Weiterbildung, Qualifizierung und zur nachhaltigen Integration in den Arbeitsmarkt.“

Nach 18 Jahren Hartz-IV ist Schluss

Nach den Plänen der Ampel-Koalition soll Hartz IV nach 18 Jahren Geschichte sein. Die Bezeichnung Hartz IV geht zurück auf eine Kommission unter der Leitung des früheren VW-Managers Peter Hartz. Sie erarbeitete wegen der damals sehr hohen Arbeitslosenzahlen für die Regierung von Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) Vorschläge für Arbeitsmarkt- und Sozialreformen. Die Folge war unter anderem mehr Druck auf arbeitsfähige Erwerbslose.

Für die SPD ist die Reform bis heute eine Art Trauma. Es folgten Proteste und später die Vereinigung der weitgehend im Osten verankerten PDS mit der Wahlalternative Arbeit und Soziale Gerechtigkeit (WASG) zur Linkspartei. Die SPD hatten schon 2019 auf einem Parteitag die Abkehr von Hartz IV beschlossen. In der großen Koalition war Heil als Arbeitsminister damit aber chancenlos.

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(dpa)