Nebenkläger im NSU-Prozess sehen zu wenig Aufklärungswillen
München (dpa) - Eine Gruppe von 22 Opferanwälten im NSU-Prozess hat schwere Vorwürfe gegen Geheimdienste und die Bundesanwaltschaft erhoben. Die Bundesanwaltschaft halte „systematisch Akten und Erkenntnisse zurück“, mit denen das Versagen der Geheimdienste offengelegt werden könne.
Mit dem NSU-Prozess vor dem Münchner Oberlandesgericht (OLG) werde „der falsche Schein“ erzeugt, die überwiegend rassistisch motivierte Mordserie und die Sprengstoffanschläge des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ könnten gerichtlich gelöst werden, „ohne die Rolle der Geheimdienste zu thematisieren“.
Für ungeklärt halten die Nebenkläger vor allem die Frage, ob Geheimdienste „das Leben der drei in der Illegalität“ beobachtet haben, ohne diese Informationen an die Strafverfolger zu geben. An Bundesregierung und Landesregierungen richteten sie die Forderung, die Verantwortlichen „dienstrechtlich zu belangen“ und sämtlich relevanten Akten „ungeschwärzt“ an das Münchner Gericht und die parlamentarischen Untersuchungsausschüsse herauszugeben.
Hauptangeklagte in dem Verfahren ist Beate Zschäpe. Sie muss sich als Mittäterin für die Straftaten verantworten, die dem NSU zugeschrieben werden. Donnerstag war der 200. Verhandlungstag in dem Prozess.