Neonazi-Untersuchungsausschuss: „Es gab eine Vertuschungsaktion“
Zweite Aktenvernichtung aufgedeckt. Innenministerium verfügt erst nach langem Zögern ein Schredder-Verbot.
Berlin. Der Neonazi-Untersuchungsausschuss des Bundestags geht von einer gezielten Aktenvernichtung im Bundesamt für Verfassungsschutz nach dem Auffliegen der Zwickauer Terrorzelle aus. „Heute ist nachdrücklich klar geworden: Es gab eine Vertuschungsaktion“, sagte der Ausschussvorsitzende Sebastian Edathy (SPD) am Donnerstag nach einer Sondersitzung des Gremiums zu dem Thema.
Der Bundes-Verfassungsschutz hatte im November 2011 sieben Akten zu V-Leuten in der Thüringer Neonazi-Szene in zwei Schritten vernichtet. Erst acht Monate danach verfügte das Bundesinnenministerium in dieser Woche den Stopp aller routinemäßigen Aktenvernichtungen beim Verfassungsschutz.
Wegen der Aktion im November 2011 laufen gegen drei Mitarbeiter des Bundesamtes für Verfassungsschutz disziplinarrechtliche Ermittlungen. Verfassungsschutzpräsident Heinz Fromm hat deswegen um die Versetzung in den vorzeitigen Ruhestand zum 31. Juli gebeten.
An Zufall oder Schlamperei glaubt man im Ausschuss nicht mehr. „Da geht auch das Innenministerium davon aus, dass das absichtlich und planvoll geschah“, sagte der Grünen-Obmann Wolfgang Wieland. Er fügte aber hinzu: „Der Nebel, welches Motiv dahinter stand, hat sich heute leider in keiner Weise gelichtet.“
Unions-Obmann Clemens Binninger sagte, es könne sich wohl kaum um ein Versehen handeln. Zuvor hatte der Sonderermittler des Innenministeriums zur Aktenvernichtung vor dem Ausschuss seinen Zwischenbericht vorgetragen. „Ich bin fassungslos, wie die Sicherheitsbehörden mit den Akten umgehen und umgegangen sind“, sagte der FDP-Obmann Hartfrid Wolff.
Für Aufregung sorgte im Ausschuss am Mittwoch ein weiterer Fall von Aktenvernichtung, der vom Innenministerium selbst angeordnet wurde — ebenfalls wenige Tage nach dem Auffliegen der Zwickauer Terrorzelle. Sechs Anlagen zu Abhörprotokollen von Telefongesprächen im Bereich Rechtsextremismus wurden damals routinemäßig den gesetzlichen Vorgaben entsprechend vernichtet.
Der zeitliche Zusammenhang mit dem Auffliegen des NSU ist nach Angaben des Innenministeriums Zufall. Einen Bezug der Akten zur Terrorzelle gebe es nicht, sagte der Sonderermittler des Ministeriums.