Qualitätsanspruch Neues Weingesetz: Kennzeichnung soll mehr Klarheit auf die Flasche bringen
Mainz · Weinliebhaber können sich darauf einstellen: Herkunft und Qualitätsanspruch werden auf den Flaschen neu kenntlich gemacht. Bundesministerin Klöckner arbeitet an einer Neufassung des Weingesetzes. Die Interessen vieler Winzer prallen aufeinander.
Die deutschen Winzer machen es Weintrinkern nicht einfach, die Qualität eines guten Tropfens richtig einschätzen zu können. Unterschiedliche Traditionen und Marketing-Konzepte haben auf den Etiketten ein heilloses Durcheinander von Bezeichnungen und Informationen verursacht. „Das Problem ist, dass praktisch jeder nach seinem eigenen Regelwerk arbeitet“, sagt Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU). „Bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern führt das zur Verwirrung.“ Mehr Klarheit soll ein neues Weingesetz bringen, das Klöckner Anfang kommenden Jahres dem Kabinett vorlegen will.
Das deutsche Weinrecht stellte bislang die Angabe der Rebsorten in den Mittelpunkt, oft verbunden mit Jahrgang und dem Namen der Weinbergslage. In Frankreich, Italien oder Spanien steht hingegen die Herkunftsangabe im Zentrum - für Weine mit höherem Qualitätsanspruch wird die genaue Lage genannt, für Landweine wird allenfalls die Region genannt. Das Weinrecht der EU orientiert sich am romanischen Weinrecht, das Herkunftsangaben mit einem Qualitätsversprechen verbindet.
„Herkunft ist weit mehr als eine geografische Angabe“, betont Bundesministerin Klöckner. „Herkunft im Sinne einer geschützten Herkunft ist ein Gesamtpaket aus Boden, Klima, Umwelt, Anbaumethode, Rebsorte, Weinbereitungs- und -ausbauverfahren sowie vielem mehr. All diese Faktoren machen den jeweiligen Wein aus, verleihen ihm seinen Charakter und Geschmack.“
Je enger die Herkunftsangabe, desto höher die Qualität - das ist die Grundidee der Reform. Das als „Terroir“ bezeichnete Prinzip der Herkunft in Verbindung mit Qualitätsanforderungen ist bereits Grundlage für die Einstufung von Weinen im Verband Deutscher Prädikatsweingüter (VDP), dem rund 200 der insgesamt mehr als 15 000 Betriebe angehören. Bisherige Prädikate wie Spätlese oder Eiswein sollen als „traditionelle Begriffe“ weiterhin erhalten bleiben.
„Für uns ist der Lagenwein das Herzstück“, sagt Ingo Steitz, Präsident des Weinbauverbands in Rheinhessen, dem größten der 13 deutschen Anbaugebiete. „Das soll das Top-Produkt sein, von der Menge her eher gering, aber mit hohem Anspruch.“
Winzer mit größeren Flächen oder Genossenschaften sehen die Zuspitzung auf Lagenweine allerdings kritisch. Der Fokus auf die 2600 Einzellagen in Deutschland orientiere sich zu sehr auf eine kleine Gruppe kaufkräftiger und überdurchschnittlich informierter Weintrinker, sagt der Geschäftsführer der Weinbiet Manufaktur in Neustadt an der Weinstraße, Bastian Klohr. „Die Kaufentscheidung ist sehr stark preisgetrieben“, erklärt der Winzer, der sich in seiner Promotionsarbeit mit Kaufentscheidungen beim Wein beschäftigt hat. „Danach folgen Rebsorte, Geschmacksangabe und Anbaugebiet.“
Bei der Neufassung des Gesetzes gehe es ihr auch darum, neue Vermarktungsperspektiven für die Winzer in Deutschland zu eröffnen und die Marktanteile für deutsche Weine auszubauen, erklärt Klöckner. Daher müsse die Umsetzung der Reform von entsprechenden Marketing-Maßnahmen begleitet werden.
Das Deutsche Weininstitut hat bereits eine neue Werbekampagne gestartet, die das Herkunftsprinzip und das damit vorhandene Qualitätsversprechen aufgreift. Damit solle „die geplante Profilierung der Regionen, die von der EU als geschützte Ursprungsbezeichnungen anerkannt sind, von Beginn an unterstützt“ werden, erklärt ein Sprecher des Weininstituts. „Am Ende wird eine möglichst einheitliche und für den Verbraucher verständliche Umsetzung des neu geschaffenen Rechtsrahmens entscheidend sein.“
In Vino Veritas? Von wegen. „Es gibt verschiedene Wahrheiten in diesem Markt“, sagt Klohr. „Ich bin aber guter Dinge, dass die Ministerin im neuen Weingesetz alle Positionen berücksichtigen wird.“ Ministerin Klöckner will, „dass alle Erzeugergruppen gleichermaßen von der Überarbeitung des Weingesetzes profitieren - ob Fassweinerzeuger, Selbstvermarkter, Genossenschaften oder Kellereien. Dafür ist ein einheitlicher Rechtsrahmen entscheidend.“