Neuregelung zur umstrittenen Vorratsdatenspeicherung
Berlin (dpa) - Nach jahrelangen Auseinandersetzungen kommt in Deutschland eine Neuregelung zur umstrittenen Vorratsdatenspeicherung. Das Bundeskabinett will die Gesetzespläne auf den Weg bringen.
Telekommunikationsanbieter sollen IP-Adressen von Computern und Verbindungsdaten zu Telefongesprächen demnach maximal zehn Wochen aufbewahren - und Standortdaten bei Handy-Gesprächen höchstens vier Wochen. Daten zum E-Mail-Verkehr sollen nicht gespeichert werden. Inhalte der Kommunikation sind ohnehin nicht zur Speicherung vorgesehen.
Nach dem Gesetzentwurf aus dem Haus von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) dürfen die Behörden die Daten nur zur Verfolgung bestimmter schwerer Straftaten nutzen - etwa bei der Bildung terroristischer Vereinigungen, Mord oder sexuellem Missbrauch.
Maas hatte sich lange gegen die Rückkehr zur Vorratsdatenspeicherung gesperrt und über Monate mit Innenminister Thomas de Maizière (CDU) um das Thema gerungen. Die Vorratsdatenspeicherung ist seit Jahren hoch umstritten. Das Bundesverfassungsgericht hatte die deutschen Regelungen 2010 für verfassungswidrig erklärt. Im vergangenen Jahr kippte der Europäische Gerichtshof (EuGH) die EU-weiten Vorgaben.